Im Dezember 2024 einigten sich Brüssel und Bern materiell über neue Verträge, um die künftigen Beziehungen zu regeln. Dass das Schweizer Lohnschutzniveau mit innenpolitischen Massnahmen abgesichert werden muss, zeichnete sich schon während der exploratorischen Gespräche mit der EU ab, wie der Bundesrat schrieb.
Sozialpartner, Kantone und Bundesrat seien sich einig, dass es zusätzlich zum aussenpolitischen Verhandlungsergebnis eines dreiteiliges Schutzkonzepts für das Lohnniveau innenpolitische Massnahmen für den Lohnschutz brauche. Die in der «gemeinsamen Verständigung» aufgeführten Massnahmen lassen sich in drei Kategorien einteilen, wie der Bundesrat mitteilte.
Zur ersten Kategorie gehören Massnahmen dort, wo mit Brüssel keine Einigung erzielt werden konnte. Darunter fällt zum Beispiel die Spesenregelung für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmer. Um hier eine Lösung zu finden, soll der innenpolitische Spielraum maximal ausgenutzt werden.
Zu einer zweiten Kategorie gehören Massnahmen für die direkte Kompensierung von Zugeständnissen an die EU, etwa die verkürzte Voranmeldefrist für entsandte Betriebe.
Und Massnahmen, die Befürchtungen ausräumen sollen, dass die Dienstleistungssperre als Sanktionsmöglichkeit unter Druck kommen könnte, bilden den dritten Block. Der Bundesrat hält es indes für nötig, für den Lohnschutz noch weitere Massnahmen zu ergreifen.