Das neue Gesetz regelt die Bekanntgabe von Passagierdaten durch schweizerische und ausländische Fluggesellschaften an die Behörden sowie deren Bearbeitung. Es soll die rechtliche Grundlage darstellen für ein nationales System zur Erfassung von Flugpassagierdaten, welches der Bund demnächst Jahr in Betrieb nehmen will.

Diese Passagierdaten von Flügen nationaler und internationaler Fluggesellschaften sollen künftig an eine neu zu schaffende «Passenger Information Unit» im Bundesamt für Polizei gehen. Dort sollten die Daten automatisch mit polizeilichen Informationssystemen abgeglichen werden.

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Es geht also um Sicherheit im internationalen Flugverkehr. Die Schweiz will mit dem neuen Gesetz in diesem Bereich internationale Standards umsetzen.