Sie sammeln sich im Portemonnaie, doch viel kaufen kann man mit ihnen nicht. Nun sollen sie auch in die kleinen Cent-Münzen verschwinden. Bei Barzahlungen soll dann jeweils auf die nächsten fünf Eurocent auf- oder abgerundet werden. Das zumindest schlägt das von der Deutschen Bundesbank initiierte «Nationale Bargeldforum» vor, in dem der Detailhandel, Bankenverbände, Geldtransporteure und Verbraucherschützer vertreten sind.
«Das Bundesfinanzministerium wird gebeten, sich für eine gesetzliche Rundungsregelung in Deutschland einzusetzen und diese voranzutreiben», heisst es in einer von der Bundesbank veröffentlichten Mitteilung. «Die Rundungsregeln sollten in Europa möglichst einheitlich sein.»
Kommt eine solche Regelung für Deutschland, hiesse das in der Praxis: Bei Barzahlung von 4,99 Euro beispielsweise würden dann 5 Euro fällig, statt 1,02 Euro müsste nur 1 Euro gezahlt werden.
Kleinmünzen zu teuer
«Insgesamt sind die ökonomischen und ökologischen Kosten für Herstellung, Verpackung und Transport der Ein- und Zwei-Cent-Münzen im Verhältnis zu ihrem Nennwert hoch», begründete Bundesbank-Vorstand Burkhard Balz den Vorstoss. «Wenn wir auf den Umlauf von Ein- und Zwei-Cent-Münzen verzichteten, würde Bargeld für die Nutzerinnen und Nutzer attraktiver. Ausserdem wäre der Bargeldkreislauf nachhaltiger und effizienter.»
Das im Februar 2024 auf Initiative von Balz gegründete «Nationale Bargeldforum» hat sich zum Ziel gesetzt, Bargeld als allgemein verbreitetes Zahlungsmittel zu sichern und verfügbar zu halten.
In etlichen Ländern wird bereits gerundet
Einige Euroländer versuchen bereits, ohne die kleinsten Cent-Münzen auszukommen. Gänzlich abgeschafft sind sie aber auch dort nicht. Dies könnte nur auf europäischer Ebene beschlossen werden.
In Finnland zum Beispiel werden Barzahlungen per Gesetz auf den nächstgelegenen Fünf-Cent-Betrag gerundet - also etwa von 14,97 Euro auf 14,95 Euro. Ein- und Zwei-Cent-Münzen werden dort zwar nicht in Umlauf gebracht, gelten aber weiterhin als gesetzliches Zahlungsmittel. Ein Geschäft in Finnland muss diese nur nicht akzeptieren, wenn es gesondert darauf hinweist. Ähnliche Regelungen gibt es in den Niederlanden, der Slowakei, Irland, Italien, Belgien und Estland.