Auslöser für die Beschwerden war der Umstand, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft die Anklageschrift vor dem Prozess von externen Fachleuten prüfen liess. Dies veranlasste Vincenz dazu, ein Ausstandsgesuch gegen die Staatsanwälte einzureichen.
Wie das Obergericht am Freitag mitteilte, konnte es aber keine Befangenheit feststellen. Die Beschwerde ist abgewiesen, allerdings noch nicht rechtskräftig.
Das Verfahren gegen Vincenz und weitere Beschuldigte ist aktuell bei der Staatsanwaltschaft hängig. Im Januar 2024 hatte das Obergericht das erstinstanzliche Urteil gegen den Ex-Raiffeisenchef aufgehoben. Wegen «mangelhafter Anklage» soll die Staatsanwaltschaft nachbessern. Sobald dies erfolgt ist, beginnt der Prozess von vorne.