Arbeitnehmende mit einem 1e-Vorsorgeplan sollen bei einem Jobwechsel keine allfälligen Verluste mehr hinnehmen müssen. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung des Freizügigkeitsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.

Die Regierung setzt mit dem Entwurf eine Motion von FDP-Ständerat Josef Dittli (UR) um, die vom Parlament überwiesen worden war. Mit der Gesetzesanpassung sollen bei Versicherten mit einem Jahreslohn von über 132'300 Franken, die in speziellen Vorsorgeeinrichtungen mit sogenannten 1e-Plänen versichert sind, Verluste bei einem Jobwechsel oder einer Kündigung verhindert werden.

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Denn wenn die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers keinen solchen Vorsorgeplan anbietet, mussten die Angestellten die 1e-Anlagen bisher sofort auflösen und beim neuen Arbeitgeber in eine ordentliche BVG-Lösung einbringen. Einen allfälligen Verlust trug die versicherte Person selbst.

Neu sollen die Arbeitnehmenden die Möglichkeit haben, das Vorsorgeguthaben aus dem 1e-Plan vorübergehend für zwei Jahre auf eine Freizügigkeitseinrichtung zu übertragen, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schrieb. Dort könnte die versicherte Person ihr Guthaben in ähnliche Anlagen wie früher investieren und somit allfällige Verluste wieder gutmachen.

Damit das Guthaben nach zwei Jahren auf die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers übertragen wird, soll der Austausch zwischen den Einrichtungen geregelt werden. Neu müssen die Vorsorgeeinrichtungen aktiv nach dem Guthaben suchen und die Übertragung verlangen.

1e-Pläne sind Vorsorgepläne, bei welchen die Versicherten aus einem Angebot von Anlagestrategien selbst wählen dürfen. Das bietet grosse Chancen für höhere Verzinsungen, birgt aber auch das Risiko für Verluste. Gemäss dem Bundesrat hatten im Jahr 2022 44'000 Versicherte ihr Guthaben in 27 Vorsorgeeinrichtungen so angelegt. (sda/hzi/kbo)

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