Es ist ein Justizskandal in der Subventionsaffäre. Die Rede ist von der Aufarbeitung des Postauto-Falls. Vor knapp zwei Jahren reichte Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamts für Verkehr BAV – ohne vorige Rücksprache mit der damaligen Departementschefin Doris Leuthard – eine Strafanzeige gegen die verantwortlichen Postauto-Organe ein.
Die stipulierten Straftatbestände hatten es in sich: Betrug, Urkundenfälschung, ungetreue Geschäfts- und Amtsführung. Im Grundsatz sollen die Post-Manager über Jahre zu hohe Subventionen von den Leistungsbestellern im öffentlichen Verkehr erschlichen haben.
Politische Bombe, juristisch ein Rohrkrepierer
Mit der Anzeige zündete BAV-Amtsdirektor Füglistaler eine politische Bombe in Bundesbern. Bis ganz hinauf zur Postkonzern-Spitze folgte ein Rücktritt nach dem anderen. Der gelbe Riese sah sich gar zu einer millionenschweren Wiedergutmachungszahlung genötigt.
Doch juristisch bleibt Füglistalers Strafanzeige bis heute ein Rohrkrepierer. Weder die kantonale Staatsanwaltschaft noch die Bundesanwaltschaft sahen sich im Fall für zuständig an. Wie eine heisse Kartoffel reichten die Strafermittlungsbehörden das politisch brisante Dossier einfach weiter.
Der Skandal im Skandal: Postauto-Untersuchung droht aufgrund von Verfahrensfehlern zu scheitern
Schliesslich sah sich der Bundesrat im Frühjahr 2018 - unter massivem öffentlichem Druck - genötigt, die juristische Aufarbeitung des Falls ans Bundesamt für Polizei (Fedpol) zu delegieren. Gleichzeitig ermächtigte die Landesregierung das Fedpol, ein «Mitglied aus dem Staatsanwältepool der Schweizerischen Staatsanwälte Konferenz» mit der «Verfahrensleitung» zu beauftragen.
Mit anderen Worten: Der Bundesrat spornte das Fedpol geradezu an, den Postauto-Fall durch externe Strafermittler untersuchen zu lassen. Was in der Folge mit alt-Bundesrichter Hans Mathys und seinem Stellvertreter, dem Neuenburger Richter Pierre Cornu, auch geschah.
Postauto-Ermittlungen für den Schredder?
Nur: Im völlig veralteten Verwaltungsstrafrecht findet sich gar keine Rechtsgrundlage für eine solche Verfahrensdelegation an externe Ermittler. Jene 70 Befragungen, jene 25 Millionen gesichteten Datensätze - die Ergebnisse der eineinhalbjährigen Postauto-Untersuchung durch Mathys und Cornu drohen im Schredder zu landen. Prozessual nicht verwertbar.
Diese formal-juristischen Inkompetenzen des Fedpols beziehungsweise des Bundesrates, welche nun die inhaltliche Aufarbeitung des Postauto-Falls gefährden, sind allerdings nur die Spitze des Justizskandals in der Subventionsaffäre.
Zuständig wäre Bundesamt für Verkehr selbst
Denn längst ist unter Rechtsgelehrten klar, dass die zuständige Behörde im Postauto-Fall weder das Fedpol, die Bundesanwaltschaft noch die Berner Staatsanwaltschaft gewesen wäre. Sondern wohl - in weiten Teilen - das Bundesamt für Verkehr selbst.
BAV-Direktor Peter Füglistaler hätte es also in der Hand gehabt, die mutmasslichen Verfehlungen bei Postauto Schweiz amtsintern aufzuarbeiten. Schliesslich ist das BAV Aufsichtsorgan über den bundeseigenen Transportbetrieb und in dieser Funktion auch bemächtigt, eine entsprechende Strafuntersuchung gegen die Posttochter zu führen.
Weshalb es Füglistaler jedoch vorzog, eigenmächtig und medienwirksam eine Strafanzeige gegen die Postauto-Organe zu lancieren, ist unklar. Die «Handelszeitung» versuchte vergeblich - mittels Öffentlichkeitsgesetz - das BAV zur Herausgabe der amtsinternen Kommunikation zu bewegen, die dem Entscheid zur Strafanzeige vorausging.
Die lapidare Antwort des BAV: «Es bestehen keine Dokumente/Kommunikationen.»