«Bis zu 50 Prozent Rabatt». Das grossformatige Logo, weiss auf rotem Grund, scheint das Programm des Einrichtungshauses Conforama zu sein. Ob in den Läden oder im Online-Auftritt: Überall sticht es ins Auge. Doch seit letzter Woche hat diese Werbung einen Beigeschmack erhalten. Conforama wurde wegen Falschdeklaration von Rabattpreisen im Kanton Waadt zu einer Busse von 5000 Franken und einer Wiedergutmachungszahlung von 1,5 Millionen Franken verurteilt. Was genau die Detailhändlerin falsch machte, ist derzeit unbekannt. Das vollständige Urteil steht aus. Offiziell heisst es nur, dass die Firma wegen eines «Verstosses gegen die Verordnung über Preisangaben» verurteilt wurde. Die Parteien können es in einer höheren Instanz anfechten.

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Doch das Urteil hat in der Branche für viel Aufsehen gesorgt. Nicht so sehr, weil schon andere, grosse Anbieter wie Ochsner Sport, Fust oder M-Electronics bei der Rabatttrickserei erwischt wurden. Sondern auch, weil das erstinstanzliche Gericht in Lausanne das Einrichtungshaus zu einer Kompensationszahlung von 1,5 Millionen Franken zugunsten des Kantons verurteilt hat. Das ist weit mehr als die Maximalbusse von 20’000 Franken, die das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb bei Verstössen gegen die Preisbekanntgabebestimmungen vorsieht.