Der ehemalige Bank-Coop-Chef Andreas Waespi akzeptiert das von der Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) verhängte dreijährige Berufsverbot. Als verantwortungsbewusster Unternehmer nehme er die Hauptverantwortung für das operative Geschäft wahr, schreibt Waespi in einer Stellungnahme vom Donnerstag.

Er habe aber stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, hält der ehemalige Bank-Coop-Chef in seiner «abschliessenden Erklärung» fest. Waespi betont, er habe sich an die rechtlichen Vorgaben gehalten, die nach seinem Erachten damals galten und auch von beigezogenen Spezialisten ausgelegt worden seien.

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Waespi drückt Bedauern aus

«Der Aufbau des Bestandes an eigenen Titeln erfolgte während der Finanzmarktkrise und ergab sich stets aus der internen Berichterstattung sowie den öffentlich zugänglichen Geschäftsgutachten der Bank», schreibt Waespi weiter.

Waespi bedauert «das Vorgefallene sehr und möchte sich dafür entschuldigen». Er erachtet aber dennoch die Massnahmen, die die Finma gegen ihn erlassen hat, «als unverhältnismässig und unangemessen». Er habe sich in keiner Weise bereichert. Der Handel mit eigenen Aktien sei auf seine Veranlassung hin eingestellt worden, bevor die Finma eine Untersuchung eingeleitet habe.

Da ein Beschwerdeverfahren viel Zeit in Anspruch nehmen würde und seine Familie dadurch weiterhin einer zu grossen Belastung ausgesetzt wäre, habe er sich entschlossen, keine Beschwerde gegen die Verfügung der Finma einzulegen, begründet Waespi seinen Schritt. Waespi hätte den Entscheid an das Bundesverwaltungsgericht und danach an das Bundesgericht weiterziehen können.

Jahrelange Kursmanipulation

Ende Oktober hatte die Finma die Bank Coop gerügt, weil diese zwischen 2009 und 2013 den Börsenkurs der eigenen Inhaberaktie manipuliert hatte. Waespi wurde mit einem Berufsverbot belegt.

Die Bank Coop, die im Mehrheitsbesitz der Basler Kantonalbank ist, akzeptierte die Rüge umgehend. Die Finma machte Waespi als Hauptverantwortlichen für die Kursmanipulation aus und verhängte gegen ihn in einem separaten Verfahren ein befristetes Berufsverbot von drei Jahren. Waespi kann darum auch sein Amt als designierter Konzernchef der Aargauer Kantonalbank (AKB) nicht wie geplant im Mai 2015 antreten.

(sda/ccr)