Das Apple-Logo ist zwar elegant und prägt sich schnell ein bei den Kunden. Der Apfel als Symbol ist aber auch religiös aufgeladen und ein beliebtes Motiv in Märchen. Probleme sind also programmiert, wenn es darum geht, die Marke zu schützen.
Der iPhone-Hersteller aus dem kalifornischen Cupertino wollte 2013 in der Schweiz den Namen «Apple» für folgende Marken-Kategorien registrieren: Erstens für Uhren und diverse Schmuckerzeugnisse. Zweitens für Spiele, Spielwaren und elektronisches Spielzeug. Das Gesuch wurde jedoch abgelehnt. Auch eine Beschwerde half nichts. Das Zeichen gehöre zum Gemeingut, verlautete das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum IGE.
Apple gelangte darauf ans Bundesverwaltungsgericht BVG. Und hat nun teilweise Recht erhalten, wie aus einem heute publizierten Urteil hervorgeht. Apple erhält den Markenschutz etwa für Uhren, Manschettenknöpfe, Schlüsselringe und Schmuckwaren aus Edelmetall. Nicht aber für die Kategorie Spiele und Spielwaren. Das Wort «Apple» sei freizuhalten, da die übrigen Marktteilnehmer angewiesen seien, ihre Spielwaren mit den Begriffen «Apfel» oder «Apple» zu kennzeichnen.
Apples juristische Streits
Es ist nicht das erste Mal, dass sich Apple in der Schweiz um Markenrechte streitet. Ein Duell liefert sich der Konzern etwa mit Swatch. Der Uhrenkonzern kupferte von Apple den Slogan «Think different» ab und machte daraus «Tick different». Der Fall liegt nun ebenfalls vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Auf ganzer Linie verloren hat Apple etwa, als der Konzern das alte iTunes-Logo in der Schweiz schützen wollte: zwei weisse Achtelnoten auf einem pink-violetten Hintergrund. In den USA konnte Apple die Bildmarke erfolgreich schützen lassen, nicht aber in der Schweiz. Die Richter beurteilten das Bildmotiv als «banal» und fanden, dass sich die Musiknoten kaum von üblichen Darstellungen abhebten.
Verloren hat Apple ebenfalls, als das Unternehmen den Namen «Swift» in der Schweiz schützen wollte. Es handelte sich dabei um eine neue Programmiersprache für die App-Entwicklung. Der Name wurde jedoch bereits von der belgischen Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (Swift) registriert. Das IGE hat folglich deren Widerspruch gutgeheissen.
Eine Auseinandersetzung hatte Apple auch mit den SBB. 2012 erschien plötzlich die bekannte Schweizer Bahnhofsuhr vorinstalliert auf dem iPad. Das liessen die SBB nicht auf sich sitzen und verlangten von Apple eine Lizenzgebühr. Der «Tagesanzeiger» schrieb damals, dass sich die Konzerne auf eine Zahlung von 20 Millionen Franken geeinigt hätten. In diesem Fall zahlte Apple offenbar lieber gleich einen Millionenbetrag, als sich auf einen Rechtsstreit einzulassen.