Schweizer Banker sollten die neuen Richtlinien unter dem EU-Bürokratenkürzel «CRD IV» genau studieren, sie werden auch ihre Geschäfte beeinflussen. Zunächst wurden sie zur Entwicklung von Eigenkapitalvorschriften verfasst, doch nun regeln sie das europäische Bankwesen völlig neu. Sie sollen ab Januar 2014 gelten.
Bonus-Deckel. Die EU-Direktive verlangt, dass die variablen Vergütungen nicht mehr höher ausfallen als das Grundgehalt. Von dieser 1:1-Regel kann nur ausnahmsweise abgewichen werden, wenn die Aktionäre dies beschliessen. Sie dürfen maximal das Doppelte des Basissalärs zulassen. Die neuen Regeln sind Resultat der Standards für eine solide Vergütungspraxis der G20.
Marktzutritt. Die EU-Regeln sollen für alle Banken gelten, die einen Hauptsitz oder eine Tochter in einem Unionsstaat haben, also auch für EU-Töchter von Schweizer Banken. Sie regeln den Dienstleistungsverkehr und vereinfachen das Niederlassungsrecht: Wer in einem EU-Staat bewilligt ist, darf in der gesamten Union operieren. Bankentöchter aus Drittstaaten wie der Schweiz dürfen nicht besser gestellt sein. Die EU-Kommission kann ihnen «die gleiche Behandlung einräumen» und Abkommen mit Drittstaaten wie der Schweiz abschliessen. Wohlgemerkt: Sie kann, sie muss nicht. Bedingung: Die Banken müssen für den Gesamtkonzern alle Informationen liefern, die zu ihrer Beaufsichtigung notwendig sind. Extrawürste für Schweizer Banken sind nicht vorgesehen.