Im Streit um die Zukunft des Baustoffherstellers Sika hat der Verwaltungsrat einen wichtigen Etappensieg gegen die Erbenfamilie Burkard errungen. Das Kantonsgericht Zug hat am Freitag die Anfechtungsklage der Schenker-Winkler Holding (SWH) gegen die Beschlüsse der Generalversammlung 2015 abgewiesen. Damit sind die seinerzeit gefassten Beschlüsse weiter rechtens. Alle drei Klagepunkte seien «massiv» abgewiesen worden, sagte ein Sika-Sprecher am Freitag am Rande einer Medienkonferenz zu AWP.

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Der Verwaltungsrat hatte an der Generalversammlung eine Beschränkung der SWH-Stimmrechte für verschiedene Traktanden verfügt. Ohne diese Massnahme hätte die Erbenfamilie bei sämtlichen Voten ihren Willen durchsetzen können. Denn die Schenker-Winkler-Holding kontrolliert mit 16 Prozent des Kapitals 53 Prozent der Stimmrechte – und damit eindeutig die Mehrheit.

Juristischer Kniff

Mit diesem juristischen Kniff hatte der Verwaltungsrat von Sika im April 2015 die Unabhängigkeit des Konzerns vorerst gewahrt. Die Familie Burkard will ihre in der SWH zusammengefasste Kontrollmehrheit an Sika an den französischen Baukonzern Saint-Gobain veräussern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die unterlegene Partei kann innert 30 Berufung beim Obergericht einlegen. Die Holding will den Entscheid des Kantonsgerichts eigenen Angaben zufolge beim Obergericht Zug anfechten.

(awp/mbü)