Frankreich fordert von der Schweizer Grossbank UBS Informationen zu Konten mit Bezug aus Frankreich. Die Bank macht unklare Rechtsgrundlagen geltend und will deshalb vom Bundesverwaltungsgericht prüfen lassen, ob das angestrebte Amtshilfeverfahren zulässig ist.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) stellte der UBS eine Editionsverfügung zu, wie die Bank am Dienstag mitteilte. Diese Verfügung verpflichte die Bank, den Behörden im Nachbarland die verlangten Informationen zu liefern. Auslöser sei eine Anfrage für internationale Amtshilfe in Steuersachen aus Frankreich.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Daten von 2006 und 2008

Gegenüber der ESTV machte die UBS nach eigenen Angaben geltend, dass die Rechtsgrundlage für das Amtshilfegesuch von Frankreich «bestenfalls unklar» sei, wie sie es formulierte. Unter anderem ist sie der Auffassung, dass die Daten und die Grundlage des Gesuches «nicht spezifisch genug» seien. Ein Sprecher der Steuerverwaltung bestätigte, dass der UBS eine Editionsverfügung zugestellt worden ist. Kommentieren könne die ESTV das Vorgehen der Bank nicht, sagte er mit Verweis auf die Schweigepflicht.

Die Anfrage aus Paris stützt sich laut UBS auf Daten von 2006 und 2008 und bezieht sich auf Kontonummern der UBS mit Bezug zu ehemaligen oder aktuellen Kunden mit Wohnsitz in Frankreich. Sehr viele dieser Konten seien inzwischen geschlossen, schreibt die Bank.

UBS erwartet weitere Anfragen

Nach Angaben der UBS haben die französischen Behörden die fraglichen Daten von deutschen Behörden erhalten. Sie seien bei verschiedenen Untersuchungen in Deutschland sichergestellt und «offenbar auch an andere europäische Länder weitergeleitet» worden. Die UBS erwartet darum ähnliche Anfragen aus anderen Ländern.

Im April wurde bekannt, dass das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen verdächtige Kontodaten von Schweizer Banken an 27 Staaten weitergegeben hat, darunter auch an Frankreich. Insgesamt sind Guthaben von mehr als 100 Milliarden Franken betroffen. Seit 2011 hat Nordrhein-Westfalen mehrfach CDs und USB-Sticks mit Daten mutmasslicher Steuersünder gekauft. In Deutschland machten in der Folge über 100'000 Personen eine Selbstanzeige. Schweizer Banken mussten gewichtige Bussen bezahlen.

Kunden werden informiert

Die Grossbank plant auf die Verfügung der Steuerverwaltung hin rechtliche Schritte: Vom Bundesverwaltungsgericht will sie die Zulässigkeit des Amtshilfeverfahrens überprüfen lassen. Ausserdem will sie die vom Ersuchen aus Paris betroffenen Kunden über ihre Verfahrensrechte einschliesslich der Beschwerderechte informieren.

In mindestens einem Fall hat die ESTV bisher zu Unrecht Amtshilfe gewähren wollen, und zwar auf Grund einer Gruppenanfrage. Das Bundesverwaltungsgericht stoppte deshalb eine Lieferung von UBS-Kundendaten an die Niederlande. Ein niederländischer Kunde hatte sich vor Gericht gegen die Übermittlung seiner Daten gewehrt.

Programm abgeschlossen

Die UBS erinnerte in ihrer Mitteilung an ihre Programme zur Herstellung der Steuerkonformität mit Kunden aus europäischen Ländern, darunter Frankreich. Diese Programme seien grösstenteils abgeschlossen.

Ein Hintergrund der Anfrage aus Paris ist in den Augen der Bank, dass Anfang 2017 das Abkommen der Schweiz mit der EU über den automatischen Informationsaustausch in Kraft treten wird. Voraussichtlich ab 2018 sollen Daten ausgetauscht werden. Banken sind dann laut UBS verpflichtet, Daten zur Verfügung zu stellen.

Auch Daten von Schweizer Kunden

Das in Deutschland sichergestellte Datenpaket enthält auch Daten von Kunden der UBS mit Wohnsitz in der Schweiz, aus dem Jahr 2009, wie die UBS schreibt. Diese Kunden werden von der Bank nun informiert. Mit der Anfrage aus Frankreich haben Kunden mit Schweizer Wohnsitz nichts zu tun.

Laut UBS geht es um einen «sehr begrenzten Anteil der gesamten Kundenbasis in der Schweiz» und hauptsächlich um private Kunden. Ein grosser Teil der Daten beziehe sich auf Kunden mit Hypotheken und Vorsorgekonten.

(sda/ccr)