Anfang November führte die italienische Finanzpolizei in Mailand eine Razzia durch. Im Visier: Achtzehn Manager der Tessiner Privatbank PKB. Der Verdacht: Die Banker hätten ihrer italienischen Klientel zur Steuerflucht verholfen. Die Rede ist von 198 Kunden, die über 400 Millionen Euro nach Lugano verschoben haben sollen. Der Mailänder Staatsanwalt Francesco Greco, der zuvor das Verfahren gegen die Credit Suisse Ende 2016 zum Abschluss samt 110-Millionen-Euro-Zahlung führte, stützt sich in den Ermittlungen auf die Aussagen von Selbstanzeigern. Der italienische Fiskus verfügt nämlich über detaillierte Informationen zu den Steuervermeidungspraktiken ihrer Bürger. Alleine im «Voluntary Disclosure» bis 2016 kamen 130 000 Auslandskonti ans Licht.

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Heikles «Questionario» aus Mailand

Der Tessiner Rechtsanwalt und Geldwäscherei-Experte Paolo Bernasconi ist deshalb überzeugt, dass die Ermittlungen gegen die PKB erst der Auftakt einer «koordinierten Aktion» seien: «Die Mailänder Staatsanwaltschaft wird weitere Schweizer Banken ins Visier nehmen». Einen Vorgeschmack liefern zwei Fragebogen, welche die italienischen Steuerbehörden beziehungsweise die Finanzpolizei kürzlich nacheinander an Schweizer Banken geschickt haben. Wie viele hiesige Institute diese Schreiben erhalten haben, bleibt unklar. Die «Handelszeitung» hat ein halbes Dutzend Banken angeschrieben: Die meisten winken ab, wollen gar nichts dazu sagen. Andere betonen, «von der Aktion nicht betroffen» zu sein.
Ein hiesiger Bankenvertreter spricht indes von «zwei Dutzend Empfängern» hierzulande. In Italien ist gar die Rede von bis zu 160 Banken aus der Schweiz, Monaco, Liechtenstein und Grossbritannien, die Post aus Mailand erhalten haben sollen.

Beide Fragebogen sind jeweils inhaltlich identisch und liegen der «Handelszeitung» im Original vor. Jenes der Guardia di Finanza GdF ist datiert vom 21. Januar mit einer Antwortfrist von 20 Tagen versehen. Darin wollen die Steuerfahnder für die Jahre 2013 bis 2017 detailliert wissen, wie und mit was die Banken am Geschäft mit ihren italienischen Kunden verdient haben. Beispielsweise, ob die jeweilige Bank ihrer Kundschaft Auslandskredite, insbesondere Hypotheken, gewährt hat. Auch fragt die Finanzpolizei nach den Namen der «in Italien tätigen Kundenberater». Dies lässt beim Schweizerischen Bankpersonalverband SPBV die Alarmglocken schrillen. «Die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter sind zu schützen», mahnt SPBV-Geschäftsführerin Denise Chervet an die Adresse der befragten Banken. Weiter dreht sich das «Questionario» um die Art und Weise, wie die Vermögenden im Bel Paese beraten wurden. Die GdF will beispielsweise wissen, ob Treuhänder, Tochtergesellschaften oder Beteiligungshäuser bei den Geldgeschäften im Spiel waren.

Für Rechtsexperte Bernasconi ist klar, worauf die Fragen der Fiskalfahnder abzielen: Nachzuweisen, dass die Aktivitäten ausländischer Banken in Italien so intensiv waren, dass sie dort de facto Betriebsstätten persönlicher oder gar materieller Art hatten. Mit der Konsequenz, dass die Tätigkeiten von Schweizer Bankern zu Gewinnen geführt haben, aus denen Steuern gegenüber dem italienischen Fiskus geschuldet würden. Dabei geht es vor allem um Zinserträge auf Auslands-Hypotheken von vermögenden Italiern. Darauf wäre eine Steuer für die Banken in der Höhe von 12,50 Prozent fällig. In der Summe sind diese Fiskalausstände für die betroffenen Finanzinstitute wohl ziemlich bescheiden.

Weitere Banken im Fadenkreuz

Allerdings spekulierte die Mailänder Wirtschaftszeitung Il Sole 24 Ore vor einigen Wochen, dass «der Streitfall auch in ein Strafverfahren übergehen könnte». Der Tessiner Anwalt Bernasconi vermutet, dass die Fragebögen in erster Linie dazu dienen, jenes Wissen, dass der italienische Staat durch die «Voluntary Disclosure»-Programme erlangt hat, mit den Antworten der Banken abzugleichen, umso eine mögliche Bussenhöhe berechnen zu können. Der Mailänder Staatsanwalt Greco hat jedenfalls Nachgang zur PKB-Razzia bereits durchblicken lassen, dass weitere Banken mit ähnlichen Vergehen ins Fadenkreuz geraten werden.

Ob es bei den Drohungen bleibt, wird die Zukunft weisen. Behörden wie Bankenvertreter nehmen die Post aus Mailand jedenfalls Ernst. So hat Schweizerische Bankiervereinigung SBVg, unter Einbezug des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen SIF, einen Leitfaden für ihre Mitglieder ausgearbeitet, gestützt auch auf externe Rechtsgutachten.

Beim SBVg heisst es dazu auf Anfrage, man habe die betroffenen Mitglieder darüber informiert, ob und wie die Fragen der italienischen Steuerbehörden mit dem Schweizer Bankgeheimnis, den geltenden Datenschutz-Richtlinien und Artikel 271 («Verbotene Handlungen für einen ausländischen Staat») konfligieren.

Der Leitfaden sei nicht als Handlungsanweisung zu verstehen, betont SBVg-Sprecher Serge Steiner: «Letztlich hat jede Bank eine individuelle Ausgangslage und muss für sich entscheiden, ob und wie sie auf den Fragebogen antworten möchte.» Zumindest haben die Schweizer Finanzplatz-Vertreter nun die Möglichkeit, den Zeitdruck aus der heiklen Angelegenheit zu nehmen. Die betroffenen Banken können nämlich bei den Steuerfahndern in Mailand um eine Fristerstreckung ersuchen.