Das Verfahren gegen den Firmensanierer Hans Ziegler hatte für Aufsehen gesorgt. Nicht nur hatte die Finanzmarktaufsicht Finma 2017 verfügt, 1,4 Millionen Franken Gewinn bei Ziegler und dessen Firma einzuziehen. Auch geisselte Finma-Chef Mark Branson die Verfehlungen des Unternehmensberaters in grossen Worten – wenn auch, ohne dessen Namen zu nennen.
Gegen die Verfügung der Finma hatte Ziegler beim Bundesverwaltungsgericht rekurriert. Dieses bestätigt die von der Finma geäusserten Vorwürfe nun vollumfänglich, wie aus dem heute veröffentlichten Urteil hervor geht. Ziegler hat nun die Möglichkeit, dagegen noch beim Bundesgericht zu rekurrieren.
Erwiesen, dass Ziegler Insiderwissen nutzte
Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Finma sowohl materiell als auch formell. Es sei erwiesen, dass Ziegler vertrauliche Informationen ausgenützt habe, die kursrelevant waren und ihm somit einen Gewinn versprachen. Zudem sei erwiesen, dass er gewusst habe, dass es sich dabei um vertrauliche, kursrelevante Informationen gehandelt habe.
In den drei massgeblichen Fällen sei zudem klar erwiesen, dass Ziegler Informationen über anstehende Grossereignisse verwendet habe, um sich zu bereichern. Ziegler kaufte jeweils vor Bekanntgabe über sein Konto bei der Online-Bank Swissquote Aktien oder Derivate. In den meisten Fällen ging die Rechnung auf und Ziegler profitierte von der anschliessenden Kursveränderung.
Gemäss den bestätigten Urteilen stand Ziegler jeweils im Kontakt mit gut informierten Insidern. Teilweise war dies durch vorliegende E-Mails dokumentiert, teilweise durch Einträge in Zieglers Online-Agenda.
753'000 Franken gewinn mit 400'000 Franken Einsatz
Alleine bei seinem ersten Trade erzielte Ziegler gemäss den Gerichtsunterlagen mit einem Investment von gut 400'000 Franken einen Buchgewinn von 753'000 Franken am Tag der Bekanntgabe eines Übernahmeangebots. Um welche Übernahme es sich dabei handelte, geht aus den Gerichtsunterlagen nicht zweifelsfrei hervor. Mitunter ausgelöst wurde die Insidertransaktion durch ein Mail an Ziegler mit der klaren Information «We have a Deal!».
Formalrechtliche Beschwerden Zieglers – etwa zur Zuständigkeit der Finma – weist das Gericht vollumfänglich ab. Auch der Vorwurf, die Finma hätte erst den Abschluss des parallelen Verfahrens der Bundesanwaltschaft abwarten müssen, wird vom Gericht entkräftet.
Leicht weniger Gewinn eingezogen
Das Bundesverwaltungsgericht kommt Ziegler nur in einem Punkt entgegen. Es reduziert die einzuziehenden Gewinne leicht von rund 1,4 Millionen Franken auf 1,27 Millionen Franken – wovon eine Million auf Ziegler entfallen und 0,3 Millionen auf Zieglers Firma mit dem bezeichnenden Namen Think & Act AG.
Das Gericht kritisiert die Berechnung der Gewinne durch die Finma. So habe die Finanzaufsicht nicht die Buchgewinne am Tag der jeweiligen Bekanntgabe der relevanten Transaktion genommen, sondern die effektiv erzielten Gewinne. Diese enthielten aber offenbar auch Wertsteigerungen, die keinen Zusammenhang zu den Unternehmenstransaktionen hatten.
Hans Ziegler lief lange unter dem Titel «Sanierer der Nation» – unter anderem im Falle der Gescheiterten Erb-Gruppe. Beim Milliardenkonzern OC Oerlikon war er zwar als Sanierer angestellt, doch er erreichte wenig. Die Firma brachten Grossaktionär Viktor Vekselberg und die Banken mit viel Geld wieder zum Fliegen.
Auch bei Charles Vögele war er involviert – allerdings mit wenig Erfolg. Die Firma ging zuletzt an den italienischen Textilkonzern Oviesse, der das Schweizer Geschäft vor kurzem einstellte. Zielgler war auch Verwaltungsrat bei Schmolz + Bickenbach, legte das Mandat aber nieder, nachdem die Untersuchungen gegen ihn bekannt geworden waren.
Die Faszination seiner Arbeit beschrieb er gegenüber der «Handelszeitung» einst mit: «Erst dort, wo eine Firma vor dem Abgrund steht, ist wirklich Kreativität gefordert.»