Ein Markeneintrag, die vor kurzem publiziert wurde, sorgt für Stirnrunzeln. Pictet-Partner Boris Collardi hat – privat – einen Eintrag «Collardi» hinterlegt, der einen Markenschutz für die Finanzbranche beansprucht. Das belegt ein Auszug aus dem Schweizer Markenregister. Eingereicht wurde der Antrag über die Kanzlei Lexpert Partners, die unter anderem von Personen geführt wird, die wie Collardi einst bei der Bank Julius Bär arbeiteten.
Damit werden Gerüchte genährt, wonach Collardi eine Karriere nach Pictet planen könnte.«Bloomberg» verwies vor kurzem auf die Tatsache, dass Collardi an einer Firmenpräsentation im Februar nicht in Erscheinung trat, während zwei andere Partner ausführliche Präsentationen hielten. Allerdings soll Collardi gemäss gut unterrichteter Quellen bei Pictet sogar erst kürzlich weitere Kompetenzen erhalten haben: Zusätzlich zur Vermögensverwaltung soll er auch noch die Verantwortung für die komplette Informatik der Privatbank übertragen bekommen haben.
Die Bank tritt denn auch vehement jeglichen Abgangsthesen entgegen: «Die Aussage, dass Boris Collardi eine Karriere nach Pictet planen könnte ist schlichtweg und in jeder Hinsicht falsch wie Pictet nach Publikation des Artikels festhält. Boris Collardi ist vollumfänglich in das Partnergremium integriert und der Eintrag in das Markenregister geschah rein defensiv, um zu vermeiden, dass Dritte den Markennamen Collardi für Finanzgeschäfte verwenden könnten. Mit der Entscheidung im Januar wurde die Angelegenheit seitens der Finma endgültig erledigt.»
Beizug der Finma-Untersuchung
Allerdings sind die juristischen Altlasten für Collardi damit (noch) nicht ganz ausgeräumt. Zwar hat die Finanzmarktaufsicht Finma eine Untersuchung gegen Collardi wegen Geldwäschereivorwürfen – etwa mit Blick auf den venezolanischen PDVS-Korruptionsskandal - im Januar abgeschlossen. Collardi erhielt bloss eine schriftlichen Rüge.
Derweil ist die Staatsanwaltschaft III des Kanton Zürich weiterhin mit Vorabklärungen beschäftigt: «Basierend auf einem anonymen Hinweis vom Februar 2020 und einem zweiten Hinweis im Sommer 2020 laufen bei der Zürcher Staatsanwaltschaft noch immer Vorabklärungen, ob ein Anfangsverdacht für strafrechtliches Fehlverhalten vorliegt», hält die Staatsanwaltschaft gegenüber der «HZ» fest. Ein formelles Strafverfahren sei noch nicht eröffnet worden. Derzeit erfolge ein Beizug von Unterlagen der Finma-Untersuchung, so Stawa-Sprecher Erich Wenzinger auf Anfrage der «Handelszeitung».