Die Sterbekosten wurden akkurat erfasst. 865 D-Mark für den Grabschmuck, 15'882 fürs Bestattungsamt, 2248 für die Trauerfeier und rund 15'000 für die grossformatigen Todesanzeigen in der «FAZ», der «Welt» und dem «Handelsblatt». Zumindest monetär war die Abdankungsprozedur für den am 22. April 1980 verstorbenen August von Finck senior keine grosse Sache.
Doch um das grosse Geld wird heute unter den Nachfahren des deutschen Wirtschaftsbarons unerbittlich gestritten. Es geht um Milliarden. Um die Frage, wie der riesige Grundbesitz, die Aktienpakete an Allianz, Hochtief und Löwenbräu sowie die Beteiligung an der Privatbank Merck Finck & Co damals, nach dem Tod des Familienoberhauptes, zu verteilen war.
August Georg Heinrich von Finck, der Verstorbene, war ein autoritärer Knochen, ein begeisterter Profiteur des Hitler-Regimes. Als Baron liess er sich bezeichnen. Er hinterliess fünf Kinder. Aus der ersten Ehe mit Margot von Rücker stammen Wilhelm, August junior und Eleonore. 1942 wurde die Ehe geschieden, und Margot wurde mit einer Monatsrente von 3000 D-Mark abgefunden. Tochter «Lore» zählte in finanziellen Dingen ebenfalls nicht viel, das «Frauengut» wurde in der Erbfolge mit Brosamen abgefunden und fortan vergessen.
Erstgeborene und Nachgeborene
Die erstgeborenen Söhne jedoch zogen als Einzige das grosse Los. Sohn Wilhelm, inzwischen verstorben, übergab seinen Vermögensanteil an seinen gleichnamigen Stammhalter, «Billy» (55) genannt, der heute in Zug residiert.
August junior (85), genannt «Gustl», der zweite Sohn des Erblassers und drei Jahre jünger als Wilhelm, residiert heute mit Gattin Francine auf Schloss Weinfelden im Thurgau auf 6,4745 Hektaren und bestimmt mit den Söhnen August III. François (47), Maximilian Rudolf (46) und Luitpold Ferdinand (44) die Geschicke eines grosses Beteiligungsvermögens, zu dem die Mövenpick-Gruppe, der Warenprüfkonzern SGS und der Industriebetrieb Von Roll zählen. Tochter Maria Theresia (40) tritt geschäftlich nicht in Erscheinung. Dieser Familienzweig befindet sich heute auf der Sonnenseite.
Anfang der 1950er Jahre heiratete der Erblasser erneut. Aus der Ehe mit Gerda Mau hinterliess er die spätgeborenen Söhne Gerhard (61) und Helmut (56).
Welten der Entfremdung
Zwischen Gustl, dem Industrietycoon auf Schloss Weinfelden, und Helmut liegen 29 Jahre und Welten der Entfremdung. Gustl ging den strammen Weg in der Dynastie weiter. Er scheut die Öffentlichkeit, Medienauftritte und Fotos von ihm haben Seltensheitswert. So halten es auch Gustls Kinder.
Helmut hingegen wuchs als Nachzögling in die Zeit von Studentenbewegung und Hippie-Kult hinein, in ein Leben zwischen krachenden WG-Partys und einem klapprigen VW-Bus. Helmut empfand den Vater als herzlosen Hierarchen, die älteren Brüder als ablehnend. Liebe und Nest suchte er in seinen jungen Jahren in der Bhagwan-Sekte, einer damals anziehungsstarken pseudoreligiösen Bewegung aus Indien.
Heute zeigt sich Helmut an den Events der Münchner Schickeria, besuchte sogar eine TV-Talkshow und liefert den Partyfotografen Bilder mit einer Gesellschaftsreporterin an seiner Seite. Kürzlich machte er sogar Schlagzeilen mit der Trennung von der Lebensgefährtin, die auch noch von häuslicher Gewalt begleitet gewesen sein soll. Ein offenes Facebook-Leben mit virtueller Präsenz in der Google-Bilderdatenbank.
Die Verteilung des Erbes
Der verstorbene Vater August bekam das nicht mehr mit. Aber schon damals mokierte er sich über die «schrecklichen langen Haare» seines Jüngsten. Am 10. April 1974 verfügte der strenge Patriarch in einem gerichtlich anerkannten Testament, dass sein Vermögen zu gleichen Teilen auf seine vier Söhne aufgeteilt werden sollte. 1978 liess sich Helmuts Bruder Gerhard abfinden. Er wandte sich ab, und damit waren nur noch drei im Spiel.
Zwei Jahre später, nach dem Tod des Familienoberhauptes, wurde im Erbschein Wilhelm, August und Helmut je ein Drittel des Vermögens zugesprochen. Gegenüber dem flippigen Jüngsten verfügte der Vater allerdings eine Einschränkung: «Hinsichtlich des Erbanteils des Helmut von Finck ist Nacherbfolge angeordnet. Sie tritt mit dem Tode des Vorerben ein. Nacherben sind seine männlichen, blutsmässigen, ehelichen Kinder.»
Helmut sorgte in einer inzwischen geschiedenen Ehe, die ihn über die Bhagwan-Sektenwirren hinwegbrachte, für den blutsmässigen männlichen Nachfahren. Sein Sohn Nino, heute 29 Jahre alt, ist somit künftiger Nacherbe seines Grossvaters August.
«Abfindung» von 66 Millionen D-Mark
Im Februar 1984 wurde Helmuts Abdriften in die Bhagwan-Szene durch eine Story in der Zeitung «Bild» ruchbar. Die Älteren fürchteten wohl einen Geldabfluss ins indische Sektenzentrum in Poona und schickten Helmut einen Notar vorbei, der ihm kurzerhand empfahl, sich auszahlen zu lassen: «Das ist das Beste für dich.»
Ohne Umschweife willigte er im Februar 1985 in einer Vereinbarung ein, gegen eine «Abfindung» von 66 Millionen D-Mark auszusteigen. Was er nicht überblicken konnte: Das war nach Berechnungen der Klägeranwälte nur rund ein Zwölftel des ihm damals zustehenden Wertes von 760 Millionen D-Mark.
Alles fing mit einem Brief an
Helmut liess es lange Zeit dabei bewenden. Er wollte wohl nicht mehr an die Schmach der jugendlichen Kapriolen erinnert werden. Und konzentrierte sich auf den Aufbau seines deutschen Pferdegestüts Park Wiedingen. Die Rennbahnen geben ihm den Thrill.
Sein Sohn Nino jedoch stellte Fragen nach der Vergangenheit, nach dem Familienzweig auf der Sonnenseite. Er wollte die Cousins zumindest kennen lernen, wenigstens eine Gelegenheit für einen familiären Plausch ergreifen. Zum Beispiel am Oktoberfest, zu dem die Schweizer von Fincks traditionell erscheinen. Doch deren Reaktionen blieben unterkühlt.
Dabei zeigt Nino durchaus professionelles Interesse für die Welt der Investoren. Nach Banklehre und Studium arbeitet er heute im Asset Management eines Finanzkonzerns. Zielstrebig, bürgerlich und klassisch geht er seinen Weg, ganz anders als der Vater. Nicht Partys, sondern Banken sind sein Leben.
Mit 18 schickte Nino dem Onkel handgeschrieben einen naiv liebevoll formulierten Brief. Es war der erste offizielle Kontaktversuch des neugierigen jungen Mannes. Die Antwort kam von den Anwälten. Nino nahm das als Kränkung wahr. Das war 2003.
Erkenntnisgewinn vor Gericht
Seitdem kämpfen Helmut von Finck und sein Sohn Nino vor deutschen Gerichten um Klarheit über ihren Erbanteil. Grosskanzleien kamen zum Einsatz, vor den höchsten Gerichtsinstanzen wurde verhandelt. Es begann mit einem Auskunftsersuchen und kulminierte in der Forderung auf Herausgabe gewaltiger Vermögenswerte. Es gab Berufungsverfahren und Revisionen. Es kostete viel Geld und Nerven. Zeitweise erschienen die beiden zermürbt, doch sie gaben nicht auf.
Grösster Treiber dabei war offenbar der Erkenntnisgewinn. In der «Bilanz» konnten Helmut und Nino zwar Schätzungen über den Vermögensstatus ihrer Widersacher nachlesen, aber erst die Gerichtsakten offenbarten, wie es dazu kam und wie es nach dem Willen des Erblassers eigentlich kommen sollte.
Gegen den Willen
So stellte sich heraus, was August senior, der schroffe Patron, den Söhnen im Testament alles angeordnet hatte. Als persönlich haftende Gesellschafter sollten sie nämlich das Bankhaus Merck Finck & Co in München weiterführen und weitere Beteiligungen 25 Jahre lang gemeinsam halten. Eine Aufteilung dieser Beteiligungen und ein Verkauf der Bank kamen für den Erblasser nicht in Frage. Und sollte ein Erbe diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sollte diesem jeglicher Erbteil entzogen und er auf den Pflichtteil gesetzt werden.
Doch ausgerechnet Sohn August von Finck junior hat im Oktober 1990 seine Beteiligung am Geldhaus an die britische Barclays Bank verkauft. Folglich schied er als persönlich haftender Gesellschafter aus. Und auch der verstorbene Wilhelm schied aus. Zudem verkauften die beiden ihre Beteiligung am Energieversorger Isarwerke vor Ablauf der 25-Jahre-Frist. Ohne viel Federlesens trennten sie sich von familiären Errungenschaften in Deutschland, die über Generationen aufgebaut worden waren – und investierten fortan in Schweizer Unternehmen. Nach dem Wortlaut des Testaments hätten August und Wilhelm für dieses Verhalten eigentlich enterbt werden müssen.
Gerichtliche Randnotiz
Die Rechtsberater von August und Billy, der als Nachfahre von Wilhelm beklagt wird, argumentieren, dass der Erblasser den Verkauf gutgeheissen hätte, weil er damals wirtschaftlich sinnvoll gewesen sei. Kurz gesagt: Sie setzen darauf, dass sie grossen Interpretationsspielraum hatten. Derlei Andeutungen über einen Freibrief bei veränderter wirtschaftlicher Lage sind im Testament allerdings nicht enthalten. Es ist so autoritär verfasst, wie es eben dem Charakter des Erblassers entsprach.
So bemerkte auch der deutsche Bundesgerichtshof (BGH), der über diese Frage eigentlich nicht zu befinden hatte, ausdrücklich in einer Randnotiz, es «könnte allenfalls zweifelhaft sein, ob es dem Erblasserwillen entsprochen hätte, wenn familienfremde Dritte an der OHG beteiligt wären». Die Richter meinten damit die Barclays-Beteiligung am Geldhaus Merck Finck & Co, das damals als offene Handelsgesellschaft geführt wurde.
Dies könnte aber lediglich August und Wilhelm betreffen, «als diese im Jahr 1990 das Bankhaus an die Barclays Bank Plc veräussert haben und selbst als Gesellschafter ausgeschieden sind». In der Sache entschieden die Richter allerdings in diesem Verfahrensgang nicht darüber, weil dies nicht zur Debatte stand.
Gute Erfolgsaussichten
Helmut von Fincks Rechtsvertreter sehen, der Einschätzung der BGH-Richter folgend, gute Erfolgsaussichten, diese Verstösse gegen die testamentarische Verfügung zu ahnden. Seine Halbbrüder, August und Wilhelm, hätten demnach enterbt werden müssen. Und Helmut wäre Alleinerbe geworden.
Dieser lässt zudem gerichtlich prüfen, ob seine Abfindungsvereinbarung vom Februar 1985 überhaupt rechtmässig war. Seine Anwälte sagen, dass er in seiner damaligen Lage im Taumel von Drogenmissbrauch, Depressionen und labiler Seelenverfassung gar nicht geschäftsfähig gewesen sei und ihm das notwendige Urteilsvermögen gefehlt habe. Der Vertrag sei zudem sittenwidrig wegen der offensichtlich unverhältnismässig niedrigen Abfindung.
Die Familien August und Wilhelm von Finck widersetzen sich seit nunmehr zwölf Jahren den Ansprüchen der Kläger. Gegenüber «Bilanz» geben sie keinen Kommentar dazu ab.
Rechtsstreit steigert Streitwert
Am Anfang, als Nino erstmals mit einem zaghaften Brief anklopfte, war ein tragfähiges und erträgliches Gentlemen’s Agreement noch vorstellbar. Doch die vielen Jahre des Rechtsstreits haben die Fronten nicht nur verhärtet – sie haben auch den Preis erhöht. Je mehr Details die Klägeranwälte ermittelten, umso höher stieg das Streitvolumen. Der «vorläufige Streitwert» der Erbschaftssache beträgt 30 Millionen Euro. Es ist der Betrag, den die Klägeranwälte fürs Erste festsetzten.
Doch ihr Fernziel bewegt sich in anderen Dimensionen. Grob über den Daumen gepeilt fordern sie 400 Millionen Euro aus der Rückabwicklung der umstrittenen Vereinbarung aus dem Jahr 1985, mit der Helmut abgefunden wurde; 200 Millionen aus der Enterbung von Wilhelm von Finck, nämlich zehn Prozent des heute von den Anwälten auf zwei Milliarden Euro geschätzten Vermögens; und 670 Millionen aus der Enterbung von August von Finck, nämlich zehn Prozent seines heute auf 6,7 Milliarden Euro geschätzten Vermögens.
Sollten sie also vollständig obsiegen, so kalkulieren sie für ihre Klienten den Wert der Klageansprüche auf mehr als 1,2 Milliarden Euro. Ohne allenfalls zu berücksichtigende Wertzuwächse seit 1985.