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Unternehmen

Vorsorgestiftung Swiss Life Personal Zusatzversicherung

Über das Unternehmen

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Branche

Betreiben von Pensionskassen

Firmensitz

Zürich

Rechtsform

Stiftung

Der Zweck der Stiftung besteht in der beruflichen Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer im Innendienst der Firma und der für die in der Schweiz im Aussendienst der Firma tätigen Personen (Generalagenten und deren Angestellte), deren anrechenbarer Lohn den für die Vorsorgestiftung Swiss Life Personal festgesetzten Höchstbetrag übersteigt, sowie deren Angehörige und Hinterbliebene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod, sowie in der Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Der Stiftungszweck kann erfüllt werden durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind; durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss; durch eine Alterssparkasse mit ergänzender Risikoversicherung.