Vorsicht Vorsorgelücken 

Die 1. und die 2. Säule sichern Sie im Pensionsalter mit rund 60% des zuletzt bezogenen Lohnes ab. In vielen Fällen reichen diese 60% allerdings nicht, um den gewohnten Lebensstandard weiterzuführen. Es empfiehlt sich daher, das verminderte Einkommen durch private Vorsorge zu ergänzen. Erfahrungsgemäss werden rund 80% des zuletzt bezogenen Lohnes angestrebt.
Da sowohl bei der AHV als auch beim BVG eine maximale Altersabsicherung bis zu einem Jahreslohn von rund 85’000 Franken vorgesehen sind, kann dies bei höheren Einkommen zu Vorsorgelücken führen. Andere Gründe für Vorsorgelücken sind z. B. Mutterschaft, ein Studium, Teilzeitarbeit, ein Auslandsaufenthalt, eine Scheidung oder die Frühpensionierung. Falls Sie diese Lücken nicht frühzeitig erkennen und schliessen, stehen Sie im Alter oder bei Invalidität womöglich vor finanziellen Engpässen.

ABSCHLIESSEN EINER 3. SÄULE

Oft werden Vorsorgelücken durch Einzahlungen in die Säule 3a geschlossen. Dies bringt Ihnen eine Reihe von Vorteilen:

  • Sie können die jährlichen Einzahlungen in die Säule 3a bis zum gesetzlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen und sparen dadurch Steuern.
  • Auf dem Vorsorgevermögen fallen während der gesamten Laufzeit bei der Säule 3a weder Ertrags- noch Vermögenssteuern an.
  • Bei der Auszahlung des Vorsorgekapitals aus der Säule 3a wird dies zu einem reduzierten Satz besteuert.

EINZAHLUNGEN IN DIE 2. SÄULE

Auch in der Pensionskasse können Sie freiwillige Einkäufe tätigen, um Vorsorgelücken zu schliessen (vielleicht aufgrund unvollständiger Beitragsdauer). Freiwillige Einkäufe sind in der 2. Säule übrigens vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

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