Google gerät erneut mit der Europäischen Kommission aneinander. Wie die Brüssler Behörde jetzt mitteilte, eröffnet sie ein drittes Verfahren gegen den Internet-Riesen. Diesmal geht es um die Geschäftspraktiken bei der Suchmaschinenwerbung auf fremden Internet-Seiten.
Damit kämpft Google nun an drei Fronten gegen Vorwürfe aus Brüssel. Seit 2010 läuft ein Verfahren, in dem die EU-Wettbewerbshüter Google vorwerfen, eigene Angebote in den Trefferlisten von Suchanfragen bevorzugt darzustellen.
Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung
In einem jüngeren Verfahren wirft die Kommission Google ausserdem vor, wettbewerbswidrig Herstellern von Android-Smartphones vorzuschreiben, welche Google-Apps sie installieren müssten, wenn sie das Betriebssystem Android zusammen mit dem App-Store Google Play verwenden wollen.
Im neuesten und dritten Verfahren geht es um den Vorwurf, dass Google «seine marktbeherrschende Stellung auch dadurch missbraucht, dass es die Möglichkeiten Dritter, auf ihren Websites Suchmaschinenwerbung von Wettbewerbern Googles anzuzeigen, künstlich beschränkt».
Umgang mit Geschäftspartnern in der Kritik
Was heisst das? Die EU-Wettbewerbshüter kritisieren den Umgang von Google mit seinen Geschäftspartnern. Tatsächlich erscheint Suchmaschinenwerbung von Google auf fremden Webseiten häufig dann, wenn Nutzer auf diesen Seiten eine Suchanfrage ausführen, die auf Google-Techologie basiert. Auf der Trefferseite werden dann Anzeigen dargestellt, die von Google vermittelt sind.
Hier wirft die Kommission dem Internetkonzern vor, gegen das EU-Kartellrecht zu verstossen, weil die Geschäftspartner, also die Betreiber der jeweiligen Webseiten, keine Suchmaschinenwerbung von Google-Konkurrenten darstellen dürften.
Zehn Jahre alte Praxis
Ausserdem müssten sie eine Mindestzahl von Suchmaschinenanzeigen von Google abnehmen und den am besten sichtbaren Platz auf ihren Suchergebnisseiten für Google-Suchmaschinenwerbung reservieren.
Diese Praxis wird nach Angaben der Kommission von Google bereits seit zehn Jahren geübt und behindert diesen «kommerziell bedeutsamen Markt». In jüngeren Verträgen mit Partnern seit 2009 müssten Webseitenbetreiber eine Mindestzahl von Suchmaschinenanzeigen abnehmen und den am besten sichtbaren Platz auf ihren Suchergebnisseiten für Google-Suchmaschinenwerbung reservieren.
Einschränkung für die Verbraucher
Ausserdem dürfe konkurrierende Suchmaschinenwerbung weder über noch neben Google-Suchmaschinenwerbung platziert werden. Wer die Präsentation konkurrierender Suchmaschinenwerbung ändern wolle, benötige den Angaben zufolge dafür eine Genehmigung von Google.
«Dies schränkt die Auswahl für die Verbraucher ein und verhindert Innovation», kritisierte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Die Kommission befürchtet nach eigenen Angaben, dass diese Praktiken seit 2006 die Auswahl künstlich eingeschränkt und Innovation auf dem Markt verhindert haben. Zugleich nehme sie zur Kenntnis, dass Google zuletzt seinen Partnern mehr Freiheit beim Anzeigen konkurrierender Suchmaschinenwerbung eingeräumt habe.
Millionenstrafe droht
Google hat nun zehn Wochen Zeit, um zu der Mitteilung der neuen Beschwerdepunkte Stellung zu nehmen. Die Kommission kann eine maximale Strafzahlung in Höhe von 10 Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Google hatte im vergangenen Jahr knapp 75 Milliarden Dollar Umsatz gemacht.
In einer Stellungnahme hat sich der Konzern inzwischen gegen die Vorwürfe gewehrt: «Wir sind davon überzeugt, dass unsere Innovationen und Produktverbesserungen nicht nur die Auswahlmöglichkeiten für europäische Konsumenten verbessert haben, sondern auch dem Wettbewerb förderlich sind. Wir werden die neuen Punkte der Kommission prüfen und darauf in den nächsten Wochen detailliert antworten.»
Extreme Häufung als Zeichen
Der EU-Abgeordnete Markus Ferber (CSU) mahnte die EU-Kommission, einen der drei Fälle gegen den US-Konzern bald abzuschliessen: «Diese extreme Häufung von Verfahren zeigt, dass Google mit seiner dominanten Marktstellung nicht verantwortungsvoll umzugehen weiss.»
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