Der Bankrat der Zürcher Kantonalbank hat entschieden, das Vergütungsmodell der Zürcher Kantonalbank per 1. Januar 2024 anzupassen. Die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 mit Auszahlung 2024 wird im Grundsatz auf dem Niveau des Jahres 2022 gedeckelt, wie die ZKB in einer Mitteilung schreibt. Damit werde die variable Vergütung vom Gewinnsprung für das Gesamtjahr 2023 entkoppelt, mit dem die Bank angesichts des guten Halbjahresresultats rechnen könne. Das Total der variablen Vergütung wird einzig infolge Veränderungen im Personalbestand entsprechend erhöht.
Angepasster Vergütungsmix
Der prozentuale Anteil der variablen Vergütung an der Gesamtvergütung wird im neuen Vergütungsmodell reduziert. Gleichzeitig werde die fixe Vergütung per 1. Januar 2024 auf ein marktgerechteres Niveau angepasst, so die ZKB. Die Anpassung des variablen Vergütungsmodells erfolgt auf das Geschäftsjahr 2024 mit Auszahlung im Jahr 2025.
Infolge der guten Geschäftsergebnisse der letzten Jahre sei die variable Vergütung kontinuierlich angestiegen, die fixen Grundsaläre seien hingegen über die letzten Jahre grundsätzlich konstant gehalten worden und lägen aktuell im Branchenvergleich tendenziell unter dem Markt, so die ZKB. Der Bankrat gibt mit seinem Entscheid somit dem Fixum künftig wieder mehr Gewicht.
Gesperrter variabler Anteil wird verdoppelt
Bereits im bisherigen Modell wird ein Teil der variablen Vergütung an die Mitglieder der Geschäftsleitung und an Schlüsselpersonen nicht per sofort ausgeschüttet, sondern als sogenannte Langzeitanwartschaft für drei Jahre gesperrt und nur unter gewissen Bedingungen ausbezahlt. Mit dem neuen Modell wird der Anteil der Langzeitanwartschaften an der variablen Vergütung verdoppelt: für die Mitglieder der Generaldirektion auf 50 Prozent und für Schlüsselpersonen auf 30 Prozent. Mit diesem Schritt soll das Vergütungsmodell stärker auf die langfristigen wirtschaftlichen Interessen von Eigentümer und Bank ausgerichtet werden. (hzb/pg)