Berichte über US-Ermittlungen wegen möglicher Verstössen gegen Russland-Sanktionen haben Mittwoch die UBS-Aktie einbrechen lassen. Die Titel der Schweizer Grossbank verloren zeitweise bis zu acht Prozent, der Börsenhandel mit den Papieren wurde vorübergehend gestoppt. Zuletzt notierten die Anteilen noch um gut drei Prozent schwächer.

Die Agentur «Bloomberg» berichtete, dass das US-Justizministeriums seine Untersuchung gegen die UBS und die von ihr übernommene Credit Suisse vertieft habe, ob die Banken die Russland-Sanktionen mangelhaft umgesetzt haben, so dass russische Kunden sie umgehen konnten. Die UBS lehnte eine Stellungnahme ab.

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Die Ermittlungen hätten zunächst Anfang Jahr mit Auskunftsbegehren an eine Reihe Banken begonnen, mittlerweile habe das US-Justizministerium eine vollständige Untersuchung eingeleitet, die sich auf die Credit Suisse fokussiere. Das Justizministerium habe die US-Anwälte der UBS über den Verdacht von Sanktionsverletzungen bei der CS informiert. Die Ermittler würden auch prüfen, ob es bei der UBS zu Compliance-Verstössen gekommen sein könnte. 

Das Justizministerium hat die UBS demnach um Informationen darüber gebeten, wie die Banken die Konten der sanktionierten Kunden aus Russland in den letzten Jahren geführt haben. UBS-Führungskräfte oder anderweitige Bankangestellte seien aber noch nicht für Befragungen eingeladen worden.

Dass es tatsächlich zu einer Anklage kommen wird, ist alles andere als gesichert. Schliesslich befinden sich die Untersuchungen noch in einem frühen Stadium, wie die Insider betonten. 

Schweiz generell im Visier der USA

Die Untersuchungen beziehen sich einerseits auf die Sanktionen, die nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine im Jahr 2022 verhängt wurden. Andererseits geht es auch um Beschränkungen, die seit der der Annexion der Krim 2014 gelten. Mehr als tausend wohlhabende Russen wurden in den letzten zehn Jahren von den USA auf die schwarze Liste gesetzt.

Die US-Ermittler stellen ihre Anfragen laut dem Bericht direkt an die UBS, diese laufen damit nicht über die offiziellen diplomatischen Kanäle. Bei grenzüberschreitenden Ermittlungen müssen ausländische Behörden ihre Auskunftsersuche über das Bundesamt für Justiz einreichen. Nach Angaben des Amtes lägen aber keine Anfragen zu CS, UBS und möglichen Sanktionsverstössen vor.

 

Dieses Vorgehen sowie die Tatsache, dass sich die USA die grösste Schweizer Bank in Sachen Sanktionsverstösse vornehmen könnte ein Ausfluss dessen sein, dass die USA unzufrieden damit sind, wie die Schweiz Oligarchengeldern nachstellt. Die USA sind unter anderem frustriert darüber, dass sich die Schweiz weiterhin weigert, sich der G7-Taskforce anzuschliessen, die aktiv nach sanktionierten Russenvermögen suchen soll.

Im Frühling drängten die G7 mittels deutlichen Brief zur Teilnahme an der Oligarchen-Taskforce, was bisher aber nicht passiert ist. Und im Juli nahm der US-Kongress die Schweiz ins Visier, indem er eine Anhörung mit dem prägnanten Titel «Russlands Alpenvermögen: Geldwäscherei und Sanktionsumgehung in der Schweiz» durchführte. 

Vor dem Ukraine-Krieg war die CS sehr aktiv im Geschäft mit russischen Kunden, in der Spitze verwaltete die Bank rund 60 Milliarden Dollar für russische Kunden. Dieser Wert war im Februar 2022 kurz nach der Invasion auf noch 33 Milliarden gefallen, was immer noch 50 Prozent mehr war als bei der UBS, die aber insgesamt das grössere Vermögensverwaltungsgeschäft hat.

Die heftige Börsenreaktion auf den Bericht erklärt sich dadurch, dass Verstösse gegen US-Sanktionen für Banken extrem teuer werden können. Im Jahr 2014 verdonnerten die US-Behörden die BNP Paribas, die grösste Bank Frankreichs, zu einer Busse von 8,97 Milliarden Dollar, weil die Bank gegen Sudan-Sanktionen verstossen haben. 

Entscheid im UBS-Frankreich-Prozess am 15. November

Am Mittwoch hat am französischen Kassationsgerichtshof eine Anhörung im UBS-Steuerfall stattgefunden. Der Grossbank wird vorgeworfen, unversteuerte Gelder gewaschen sowie unerlaubt Kunden auf französischem Staatsgebiet angeworben zu haben. Die UBS geht dabei gegen ein Urteil des französischen Berufungsgerichts vor, das die Bank in zweiter Instanz zu einer Zahlung von insgesamt gut 1,8 Milliarden Euro verurteilt hatte. Darin enthalten ist eine Busse in der Höhe von 3,75 Millionen, die Einziehung einer Kaution von 1 Milliarde Euro sowie eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung an den französischen Staat von 800 Millionen. Die erste Instanz hatte die UBS noch zu einer Gesamtzahlung von 4,5 Milliarden Euro verdonnert.

Der Kassationsgerichtshof entscheidet dabei nicht in der Sache selbst, sondern prüft lediglich, ob die zweite Instanz das französische Recht korrekt angewandt hat. Das Gericht kann den Entscheid ganz oder teilweise an den Appelationsgerichtshof zurückweisen.

Prozessbeobachter sehen durchaus Chancen, dass die Zahlungen der UBS erneut gesenkt werden könnten. Denn der Generalanwalt des Kassationsgerichsthofs schloss sich in der Anhörung in zwei Punkten der Argumentation der Anwälte der Bank an. So sehen die UBS-Anwälte keine Rechtsgrundlage dafür, dass das Appellationsgericht anordnete, die von der UBS gezahlte Kaution von rund 1 Milliarde einzuziehen. Diese Ansicht teilte laut Prozessbeobachtern der Generalanwalt. (ali) 

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Karin Bosshard, Chefredaktorin von HZ Banking, und ihr Bankenexpertenteam liefern Ihnen die Hintergründe zu Themen, welche die Schweizer Bankenszene bewegen. Jeden Tag (werktäglich) in Ihrem E-Mail-Postfach. Jetzt anmelden!
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(ali / mit Agenturmaterial von reuters und bloomberg)