Der Verhandlungstermin sei für den 25. März angesetzt worden, erklärte das Landgericht am Dienstag. Die Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte, die den Kläger vertritt, sprach von der ersten Anlegerklage, die in diesem Zusammenhang vor Gericht lande. Die Klage sei bereits im Dezember 2023 eingereicht worden. «Wir haben die Klage zur Kenntnis genommen, halten sie jedoch für unbegründet. Darüber hinaus äussern wir uns nicht zu Details laufender Verfahren», erklärte eine DWS-Sprecherin.

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Die DWS sieht sich seit längerem Vorwürfen ausgesetzt, sie habe grüne Fonds als nachhaltiger dargestellt, als sie tatsächlich waren. In den USA musste die Deutsche-Bank-Tochter wegen «Greenwashing» und unzureichender Massnahmen zur Geldwäscheprävention eine Geldstrafe von 25 Millionen Dollar zahlen. In Deutschland durchsuchte die Frankfurter Staatsanwaltschaft Anfang des Jahres die Geschäftsräume der DWS im Rahmen ihrer Ermittlungen.

Nach Angaben seiner Kanzlei hatte der Kläger 20.758,40 Euro in den DWS ESG Stiftungsfonds LD investiert. «Unser Mandant hat darauf vertraut, dass ein als ESG-Fonds deklarierter Fonds auch tatsächlich nachhaltig ist», erklärte Rechtsanwalt Claus Goldenstein. «Die DWS hat jedoch bewusst verschwiegen, wie sie die Einhaltung von ESG-Kriterien kontrolliert, betroffene Anleger dadurch in die Irre geführt und gegen EU-Recht verstossen.» Die Kanzlei erhofft sich von der Verhandlung vor dem Frankfurter Landgericht eine erste juristische Einschätzung, geht aber davon aus, dass der Fall in die nächste Instanz gehen wird. (reuters/hzb/ps)

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