Keine zweite Schweizer Bank ist auch nur annähernd so gross wie die UBS seit der Übernahme der Credit Suisse. Seit bald einem Jahr kann die UBS schalten und walten, wie sie will. Immer wieder sind Stimmen gegen die drohende Marktmacht der neuen Megabank laut geworden. Besänftigt werden konnten sie noch nicht. Denn der Bericht der Wettbewerbskommission (Weko) ist nach wie vor nicht veröffentlicht worden. 

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Liegt das auch an der UBS selbst? Gegenüber dem «Tagesanzeiger» bestätigt die Grossbank: «Die UBS hat beantragt, dass Geschäftsgeheimnisse und Kundeninformationen im Bericht geschwärzt werden.» Das führt zu Verzögerungen. Allerdings bestreitet der Sprecher, dass es sich dabei um eine Blockade handle. Gemäss Insidern ist aber genau das der Fall.

Dabei ist die Publikation des Weko-Berichts zwingend vorgeschrieben. Seit die Weko den Bericht Ende Oktober jedoch bei der Finanzmarktaufsicht (Finma) eingereicht hat, ist nichts mehr passiert. Erst wenn die Finma entschieden hat, welche empfohlenen Massnahmen sie umsetzt, wird der Bericht publiziert. Wann es endlich so weit ist, wollte die Finma nicht verraten. 

Die Monopolstellung der UBS

Dabei ist es aber wenig umstritten, dass die UBS seit der Übernahme der CS zumindest bei grossen Firmenkrediten oder grenzüberschreitenden Geschäften mit Firmenkunden eine monopolähnliche Stellung hat. Die Übernahme unterlag jedoch einer Ausnahmeregelung im Schweizer Kartellrecht: Bei einem Zusammenschluss von Banken kann die Finma den Gläubigerschutz höher gewichten als den Wettbewerb. 

Am 19. März jährt sich die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS zum ersten Mal. Im Gesamtjahr 2023 hat die UBS trotz massiver Verluste im letzten Quartal von der CS-Übernahme profitiert: Der Gewinn belief sich auf 29,0 Milliarden Franken.

Die Aktionäre konnte das aber nicht überzeugen: Der Aktienkurs brach nach der Verkündung der Geschäftszahlen um über 7 Prozent ein. Seither hat sich der Kurs nur leicht wieder erholt.

Dieser Artikel erschien zuerst beim Blick unter dem Titel «UBS verlangt Schwärzung des Weko-Berichts».

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