Die Beschwerdekammer hat eine Beschwerde der von der UBS übernommenen Geldinstitute abgewiesen. Die Bundesanwaltschaft hatte im September 2023 zum Mosambik-Skandal ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Verdachts auf Geldwäscherei eröffnet. Es geht um Unterlassungen oder Handlungen unbekannter Mitarbeiter der Credit Suisse-Gruppe.

Ausgangspunkt ist eine Zahlung von 7,86 Millionen US-Dollar auf ein Firmen-Konto bei einer der Credit Suisse-Gesellschaften. Dies geht aus einem am Mittwoch publizierten Beschluss der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hervor.

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Das Geld mit mutmasslich deliktischer Herkunft soll zulasten des Wirtschafts- und Finanzministeriums von Mosambik geflossen sein. Die Umstände der späteren Kontoschliessung werden ebenfalls untersucht. Diese erfolgte ohne eine Verdachtsmeldung an die Meldestelle für Geldwäscherei.

Keine Geschäftsgeheimnisse

Die von der Credit Suisse verlangte Siegelung der Unterlagen lehnte die BA ab. Die Beschwerdekammer bestätigt, dass kein gültiger Grund dafür besteht. Das von der Bank genannte Argument der Geschäftsgeheimnisse lässt sie nicht gelten.

Sie schreibt, Banken seien verpflichtet, die verlangten Informationen zur Unterstützung der Justiz bei der Verfolgung von Geldwäschereidelikten zur Verfügung zu halten.

Bestechungsgelder in grossem Umfang

Im Mosambik-Skandal geht es um vor einem Jahrzehnt von der Credit Suisse vermittelte Kredite an Mosambik, die ohne Wissen des dortigen Parlaments und des Internationalen Währungsfonds aufgenommen wurden. Mit dem Geld sollte etwa der Aufbau einer Thunfisch-Fangflotte bezahlt werden. Dabei flossen Bestechungsgelder in grossem Umfang ab.

Die UBS hat im Rechtsstreit der übernommenen Credit Suisse mit dem Staat Mosambik vergangenes Jahr eine aussergerichtliche Lösung gefunden. (sda/hzb/pg)
 

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