Die Finanzmarktaufsicht habe die besondere Bilanzstruktur der systemrelevanten Bank berücksichtigt. Die Einschätzung der Finma sei umfassend und sachgerecht, auch wenn sie von derjenigen von Postfinance abweiche. In einem am Freitag veröffentlichten Urteil bestätigt das Bundesgericht, dass Postfinance ein systemrelevanter Akteur ist. Folglich müsse sie besondere Eigenkapitalanforderungen erfüllen.
Im Juli 2021 hatte die Finma entschieden, dass Postfinance zur Absicherung der Zinsrisiken zusätzliches Eigenkapital halten müsse. Die Bank legte gegen diesen Entscheid Berufung ein. Aufgrund der besonderen Bilanzstruktur von Postfinance ist die Frage des Risikos, das sich aus einer Änderung der Zinssätze ergibt, von grosser Bedeutung, stellte das Gericht fest. Unter diesen Umständen durfte sich die Finma auf ihre eigene Einschätzung der Festzinsperiode stützen, also die Zeitspanne, die bis zu einer möglichen Anpassung der Kundenzinsen verbleibt.
Die Festzinsperiode für Kundeneinlagen ohne Fälligkeit sei keine Grösse, die sich genau bestimmen lasse, sondern vielmehr eine Schätzung, hielt das Gericht fest. Insgesamt hat die Finma demnach bei der Beurteilung der Notwendigkeit von zusätzlichem Eigenkapital keine wesentlichen Elemente ausgelassen. Zudem habe sie ihre Analyse «sorgfältig und umfassend» durchgeführt. (sda/hzb/pg)