Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht ans Parlament. Er bekräftigt mit dieser Aussage seine bisherige Position.

Der Bundesrat erstellte den am Mittwoch verabschiedeten Bericht im Auftrag des Ständerates. Die Landesregierung macht darin zwar Ausführungen zu möglichen Mehreinnahmen aus Finanztransaktionssteuern.

Sie empfiehlt aber gleichzeitig, auf zusätzliche solche Steuern zugunsten der AHV zu verzichten. Es sollten weder die bestehende Emissions- und Umsatzabgabe herangezogen werden noch neue Finanztransaktionssteuern erhoben werden.

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«Keine stabile Finanzierungsquelle»

Die Schweiz besteuere Finanztransaktionen schon heute höher als europäische Vergleichsländer, schreibt der Bundesrat. Das zusätzliche Einnahmen-Potenzial sei deshalb beschränkt, und Finanztransaktionssteuern seien auf lange Sicht daher keine stabile Finanzierungsquelle für die AHV, heisst es im Papier.

Zudem warnt der Bundesrat vor einer Benachteiligung von Schweizer Finanzintermediären im internationalen Vermögensverwaltungs- und Depotgeschäft sowie für die Schweizer Börsen. Auch würden Finanztransaktionssteuern unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Betroffenen erhoben, gibt er zu bedenken.

Die Schweiz verfügt mit der Emissions- und der Umsatzabgabe über zwei Finanztransaktionssteuern. Die Erträge der Emissionsabgabe belaufen sich auf durchschnittlich 250 Millionen Franken pro Jahr, jene der Umsatzabgabe auf 1,3 Milliarden Franken. Diese beiden Steuern könnten laut Bundesrat erhöht werden.

Bei der Emissionsabgabe würden Erhöhungen aber die Nachteile der bestehenden Abgabe akzentuieren, schreibt der Bundesrat. Bei der Umsatzabgabe käme am ehesten ein gleicher Steuersatz auf in- und ausländische Wertschriften in Frage und damit ein höherer Steuersatz für inländische Wertschriften. Dies würde nach Schätzungen lediglich 150 bis 200 Millionen Franken einbringen.

Für neue Finanztransaktionssteuern auf Banktransaktionen würden sich nach Ansicht der Landesregierung am ehesten Neuhypotheken eignen, obwohl diese damit verteuert würden. Ausser Betracht fällt für den Bundesrat hingegen eine unilaterale Steuer auf Devisentransaktionen, da damit der Devisenhandel ins Ausland abwandern würde.

In Umfrage befürwortet

Die Frage, ob Finanztransaktionen zugunsten der AHV besteuert werden sollten, kam nach dem Ja zur 13. AHV-Rente im März wieder aufs Tapet. In einer für die «NZZ am Sonntag» durchgeführten Umfrage hielten 64 Prozent der Antwortenden eine solche Steuer für eine der drei wichtigsten Finanzierungsquellen für den AHV-Ausbau.

Die 13. AHV-Rente soll 2026 eingeführt werden. Der Bundesrat will sie mit Aufschlägen auf die Mehrwertsteuer finanzieren und auf zusätzliche Lohnbeiträge verzichten. Die zusätzliche Rente wird im Jahr der Einführung gemäss Prognosen rund 4,2 Milliarden Franken und 2030 knapp 5 Milliarden Franken kosten. (awp/hzb/ps)

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