In einer aufdatierten Klageschrift beziehen sich die Anwälte zudem auf den Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zum CS-Debakel. Die am Mittwochabend eingereichte erneuerte Klage fordert nun von der Schweiz eine Entschädigung von rund 372 Millionen Dollar. Bei der Einreichung der Klage im Juni 2024 am Bezirksgericht in New York ag die Klagesumme noch bei gut 86 Millionen Dollar. Mittlerweile listet die Klage, die der Nachrichtenagentur AWP vorliegt, 47 Investoren auf.
Das wachsende Interesse der Anleihengläubiger an der US-Klage verdeutliche die «weitreichenden Auswirkungen der AT1-Abschreibung» auf diverse Investoren, heisst es in einer Stellungnahme von Dennis Hranitzky von der US-Anwaltskanzlei Quinn Emanuel vom Donnerstag.
«Unnötige Massnahme»
Im Rahmen der im März 2023 verfügten Notübernahme der schwer angeschlagenen Credit Suisse durch die UBS waren auf Anweisung der Eidgenössischen Finanzmarktbehörde Finma die hoch verzinsten AT1-Anleihen im Wert von rund 16 Milliarden Franken für wertlos erklärt worden. Die Kläger machen vor dem US-Gericht nun geltend, dass die Massnahme unnötig gewesen sei und der von der der Schweiz auserwählten CS-Käuferin UBS Vorteile verschafft habe.
Dabei beziehen die US-Anwälte auch weitere juristische Munition aus dem Bericht der CS-PUK: Dieser zeige ebenfalls, dass die Abschreibung der AT1-Anleihen auf Null einen unrechtmässigen Eingriff in die Eigentumsrechte der Kläger dargestellt habe.
Weitere Käufer ignoriert
Die Schweiz habe beim CS-Verkauf eine «Vielzahl potenzieller Käufer» ignoriert und - «getrieben von Stolz und wirtschaftlichem Nationalismus» - lediglich die UBS berücksichtigt, beklagen die Anwälte. Damit habe die UBS den Preis bestimmen und die Bedingungen der Übernahme diktieren können.
Laut Beobachtern hat die Schweiz nun bis Anfang Februar Zeit, um auf die aufdatierte Klage zu reagieren. Eine Entscheidung des New Yorker Gerichts, ob auf die Klage eingegangen wird, dürfte demnach nicht vor dem Sommer erwartet werden. (awp/hzb/ps)