Grund dafür ist die angeschlagene Gesundheit des 82-Jährigen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten das vorzeitige Ende des im September 2023 begonnenen Verfahrens beantragt. Mit dem Einstellungsurteil bleibt die Schuldfrage unbeantwortet. Olearius meldete sich vor dem Urteil am Montag im Bonner Landgericht zu Wort und beteuerte erneut seine Unschuld. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien hinfällig.
Nicht bezahlte Steuern erstattet
Mit Hilfe sogenannter Cum-Ex-Geschäfte bekamen Finanzakteure Steuern erstattet, die gar nicht gezahlt worden waren - Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenanspruch wurden in einem Verwirrspiel hin und hergeschoben. Dem Staat entstand dadurch ein zweistelliger Milliardenschaden. Die Hochphase dieser Geschäfte war in den Jahren 2006 bis 2011. Im Jahr 2021 wertete der Bundesgerichtshof Cum-Ex als Straftat.
Die Staatsanwaltschaft hatte Olearius 15 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung vorgeworfen, wobei ein Steuerschaden von rund 280 Millionen Euro entstanden sein soll. In zwei Fällen soll es beim Versuch geblieben sein. Eine Revision gegen das Einstellungsurteil vom Montag ist möglich, dies gilt aber als unwahrscheinlich.
Vorerst keine Zahlung von 43 Millionen Euro
Zu Cum-Ex hat es am Bonner Landgericht seit 2020 bereits acht Schuldsprüche gegeben, eine Vielzahl an Verfahren dürften in den kommenden Jahren noch folgen. Im nun eingestellten Verfahren musste sich zum ersten Mal die Spitze eines Finanzinstituts vor Gericht Cum-Ex-Vorwürfen stellen. Olearius war früher Chef der Warburg-Privatbank und später ihr Aufsichtsratsvorsitzender, inzwischen ist er nur noch Gesellschafter.
Olearius bleibt vorerst erspart, an den Staat 43 Millionen Euro als damalige Taterträge zahlen zu müssen. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, ein sogenanntes Einziehungsverfahren überzuleiten und dadurch gewissermassen vom Strafverfahren abzukoppeln. Das lehnte das Gericht in der vergangenen Woche aber ab und wies darauf hin, dass die Ankläger hierzu bislang nicht fertig ermittelt hätten.
Anklage geht in Revision
Nun wird das Strafverfahren eine Sache für den Bundesgerichtshof. Staatsanwältin Stephanie Kerkering sagte im Gerichtssaal, dass man in Revision gehe. Später begründete sie den Schritt damit, dass man sich damit den Weg zur Überleitung eines Einziehungsverfahrens offenhalten wolle. (awp/hzb/pg)