Die Affäre um Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz ist seit Dienstag um ein Kapitel reicher: Überraschend hat das Obergericht die Anklage für nichtig erklärt, sie sei zu unpräzise und ausschweifend. Zudem sei das Dokument nicht ins Französische übersetzt worden, was es einem Angeklagten erschwere, sich zu verteidigen. Die Staatsanwaltschaft Zürich kündigte noch am selben Abend an, die Schlappe nicht auf sich sitzen lassen zu wollen, und focht den Entscheid an. Was heisst die neue Wende für den weiteren Prozessverlauf? Marcel Niggli ist Professor für Strafrecht an der Uni Freiburg. Er hatte den Prozess verfolgt und sah sowohl die Anklage als auch das erste Urteil bereits kritisch.  

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Herr Niggli, das Obergericht hat die Anklage im Fall Vincenz als zu unpräzise zurückgewiesen. Wie bewerten Sie den Entscheid?

Das Obergericht fällt einen richtigen und vor allem einen mutigen Entscheid. Denn der Fall Vincenz ist medial von grossem Interesse. In diesem Kontext den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen, das verlangt Mut.