Deshalb zieht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun die Daumenschrauben an. Die Behörde habe der Solaris SE eine Frist gesetzt, innerhalb der sie die vor vier Jahren festgestellten Mängel in der Geldwäsche-Prävention, im Risikomanagement, im Meldewesen und bei der Auslagerung von Dienstleistungen beheben müsse. Sonst drohe Solaris ein Zwangsgeld, teilte die BaFin am Freitag mit. Der Sonderbeauftragte der BaFin, der dem Fintech seit Dezember 2022 auf die Finger schaut, werde länger bleiben.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Teilweise gehe es um Mängel, die 2020 festgestellt wurden und deren Beseitigung schon 2022 angeordnet worden sei, hiess es in der Mitteilung. Weitere Mängel seien bei Überprüfungen in den Jahren 2022 und 2023 aufgefallen. Die Behörde hatte bereits im März ein Zwangsgeld über 6,5 Millionen Euro gegen Solaris verhängt.

Ein Sprecher von Solaris betonte, die Finanz-Plattform mache «in Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde weiterhin erhebliche Fortschritte bei der Umsetzung zusätzlicher Massnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel». Die Verlängerung des Mandats für den Sonderbeauftragten sei eine «Formalität». Sie werde auf das Tagesgeschäft keine Auswirkungen haben.

Solaris hatte im März in einer weiteren Finanzierungsrunde 96 Millionen Euro frisches Kapital bei bestehenden Investoren eingesammelt und sich Finanzgarantien über 100 Millionen Euro gesichert. Das soll vor allem die Übernahme der Verwaltung der rund 1,2 Millionen Kreditkarten des ADAC absichern. (reuters/hzb/ps)
 

HZ Banking-Newsletter
Karin Bosshard, Chefredaktorin von HZ Banking, und ihr Bankenexpertenteam liefern Ihnen die Hintergründe zu Themen, welche die Schweizer Bankenszene bewegen. Jeden Tag (werktäglich) in Ihrem E-Mail-Postfach. Jetzt anmelden!
HZ Banking-Newsletter