Das 2019 gegründete Unternehmen war bisher bei der SRO-AOOS angeschlossen und durfte die Tätigkeit als Vermögensverwalter basierend auf den Übergangsbestimmungen im Finanzinstitutsgesetz ausüben. Die nun erteilte Finma-Bewilligungg gilt per 21. November 2023, wie das Unternehmen am Montag mitteilte.

Die Bewilligung ist die Basis, um die bei Kundinnen und Kunden beliebte Anlage-App wie gewohnt weiter anzubieten. So kann das Findependent Anlagekomitee, dem auch Prof. Dr. Thorsten Hens von der Universität Zürich angehört, weiterhin die Anlagelösungen nach dem bewährten passiven Stil verwalten und die ETF-Selektion vornehmen. 

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Der Bewilligungsprozess war zeitintensiv und wurde in Eigenregie durchgeführt. «Die Finma-Bewilligung ist ein weiteres Qualitätsmerkmal für unsere Arbeit und hilft mit, das Vertrauen in Findependent als Vermögensverwalter weiter zu stärken», lässt sich Matthias Bryner, CEO und Gründer von Findependent in der Mitteilung zitierern. 

Zusammen mit der kürzlichen Expansion in die Romandie, der Lancierung der App in Englisch und Französisch sowie den nochmals gesenkten Gebühren ist Findependent für weiteres Wachstum bestens aufgestellt. Seit dem im Februar 2021 erfolgten offiziellen Markteintritt haben bereits knapp 8'000 Kundinnen und Kunden ihre Ersparnisse mit der Findependent Anlage App investiert. (pd/hzb/ps)