Ein Grundsatz laute «keine Überraschungen», sagte der oberste Bankaufseher in einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung». Er erwarte von Finanzinstituten, dass sie ihn proaktiv über stabilitätsrelevante Entwicklungen informierten. «Ich verlange vollständigen und ungefilterten Zugang zu allen Informationen», sagte der Direktor der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) in dem am Dienstag publizierten Interview.

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Walter will ein Institut so sehen, wie es ist. Sein Fokus sei es, Steuerzahlerinnen und -Zahler davor zu bewahren, im Krisenfall eines Instituts einspringen zu müssen.

Mehr Personal

Sollte eine Bank nicht kooperieren, würden etwa Kontrollen vor Ort durchgeführt werden. Bei solchen Kontrollen dürfe die Aufsicht nicht durch das Gesetz eingeschränkt werden, sagte Walter. Mehr Kontrollen bedingten auch mehr Personal, wie aus dem Interview weiter hervorging. Für genaue Zahlen sei es noch zu früh, sagte Walter. Er glaube aber, dass ein Systemwechsel einen «durchaus substanziellen Effekt auf den Personalbestand» haben würde.

Reichen Kontrollen nicht aus, will die Finma künftig härtere Aufsichtsmethoden ergreifen. «Im Extremfall muss man die Möglichkeit haben, einzelne Personen verantwortlich zu machen und, wenn nötig, zu entfernen», sagte er und wiederholte die Forderung der Finma nach einem Senior-Manager-Regime. Die Hürde dafür sei nach heutiger Rechtslage sehr hoch, sagte der Finma-Chef.

Information der Öffentlichkeit
Auch ist es der Finma grundsätzlich untersagt, über ihre sogenannten Enforcement-Verfahren zu informieren. «Künftig soll die Nichtkommunikation die Ausnahme sein», sagte Walter. Das habe eine disziplinierende Wirkung. Zusätzlich zeige es, was die Aufsicht bewirke.

Effektiver als beispielsweise Rückforderungsklauseln für bereits ausbezahlte Boni sind nach Auffassung von Walter präventive Massnahmen. «Je früher man ein Problem erkennt, desto wirkungsvoller ist man», zeigte sich der Bankaufseher überzeugt.

Bundesrat skizzierte Massnahmen

Der Bundesrat will die Kompetenzen der Finma ausweiten. Dazu formulierte die Regierung im April mögliche Massnahmen. Die Aufsichtsbehörde soll in unterschiedlichen Bereichen einerseits einfacher eingreifen können. Andererseits soll sie sich durch eine Erweiterung des Instrumentariums effektiver durchsetzen können.

Ziel des Bundesrat war es, in der ersten Hälfte des Jahres 2025 zwei Pakete für die Umsetzung zu präsentieren: eines mit Änderungen auf Verordnungsstufe, die vom Bundesrat verabschiedet werden können, und eines mit den Eckwerten für die Änderungen auf Gesetzesstufe, die dem Parlament unterbreitet werden. (awp/hzb/ps)

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