Im Rechtsstreit um die Wertloserklärung der AT1-Anleihen der Credit Suisse hat sich die Finanzmarktaufsicht Finma in einem Schreiben an das Bundesverwaltungsgericht gegen die Veröffentlichung von vertraulichen Dokumenten gewehrt. Vertreter der Anleiheinvestoren hatten die Offenlegung der Unterlagen verlangt.

Die Übermittlung vertraulicher Verfahrensunterlagen an die Beschwerdeführenden könnte das Vertrauen in die Finma erschüttern und damit einen Schaden für die Aufsichtstätigkeit verursachen, heisst es in dem Schreiben der Finma an das Gericht vom März 2024, das am Donnerstag auf einer Online-Seite publiziert wurde.

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Die Finma befürchtet ausserdem, dass die Veröffentlichung der Dokumente auch Unterstützung für potenzielle Klagen gegen den Schweizer Staat im Ausland bieten könnte. Zuerst hatte die «Financial Times» über das Schreiben berichtet.

Die Finma wollte den Brief an das BVGer am Donnerstag auf AWP-Anfrage nicht weiter kommentieren. Die Aufsichtsbehörde trage ihren Standpunkt zur AT1-Abschreibung «vor Gericht vor», betonte eine Finma-Sprecherin in einer Stellungnahme. «Sie führt die zahlreichen Beschwerdeverfahren nicht über die Medien.» Die Finma habe entsprechend bis heute schon über 100 detaillierte Vernehmlassungen vor Bundesverwaltungsgericht eingereicht, bekräftigte sie.

Hohe Gebühren

Wegen der Löschung der AT1-Anleihen durch die Finma sind beim BVGer etwa 320 Beschwerden im Namen von 3000 Beschwerdeführenden eingegangen. Für Unmut bei den Bondinvestoren sorgte laut dem FT-Artikel nun auch der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, jedem einzelnen Beschwerdeführenden administrative Gebühren aufzuerlegen, statt diese Gebühren auf «Gruppenebene» zu erheben.

Das Bundesverwaltungsgericht erhebe von den Beschwerdeführenden generell einen Kostenvorschuss in der Höhe der mutmasslichen Verfahrenskosten, bestätigte ein Gerichtssprecher auf AWP-Anfrage. Dieser hänge vom Streitwert ab. Laut der FT reichen die Gebühren im konkreten Fall von 200 Franken bei AT1-Anleihen im Wert über 10'000 Franken bis hin zu einer Gebühr von 15'000 Franken für Investoren mit AT1-Anleihen im Wert von mehr als 5 Millionen.

Internationale Klagen

Die Finma hatte die strauchelnde Credit Suisse im März 2023 in einer Verfügung angewiesen, im Rahmen der Notübernahme durch die UBS ihre AT1-Anleihen im Gesamtwert rund 16 Milliarden Franken vollständig zu löschen. Die Anleger in die hoch verzinsten Finanzinstrumente mussten damit einen Totalverlust hinnehmen.

Solche zum «zusätzlichen Kernkapital» («Additional Tier1») gezählten AT1-Anleihen können abgeschrieben werden, wenn ein Finanzinstitut in Schieflage gerät. Die Finma hatte damals erklärt, dass mit der Hilfestellung der öffentlichen Hand für die Credit Suisse ein Ereignis eingetreten sei, das ein solches Vorgehen rechtfertige.

Die Finma-Verfügung hatte auch international hohe Wellen geworfen. Laut Medienberichten wollen verschiedene Anwaltskanzleien aus verschiedenen asiatischen Ländern in diesem Zusammenhang Klagen gegen den Schweizer Staat vor internationalen Schiedsgerichten einreichen. Eine Gruppe von Bondinvestoren hatte auch angekündigt, die Schweiz wegen Enteignung vor einem US-Gericht zu verklagen. (awp/hzb/pg)