Diese würde eine Verletzung der Rechte der Genfer Online-Bank und ihrer Aktionäre darstellen, schreibt die Eigentümerin der Flowbank, die Flowb Holding Switzerland, in einer am Donnerstagabend verbreiteten Mitteilung. 

Die Flowbank-Eigentümerin wolle alle notwendigen Verfahren einleiten, um ihre Rechte durchzusetzen, so die Mitteilung weiter. Darin wird ein «erheblicher Schaden» beklagt, der durch die Entscheidung der Finanzmarktaufsicht (Finma) verursacht worden sei.

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Charles-Henri Sabet, Gründer des Instituts und Verwaltungsrat der Flowb Holding Switzerland, äusserte sein Unverständnis. «Diese Entscheidung verurteilt eine innovative, schnell wachsende Bank, deren Geschäft profitabel war und die bei Tausenden von Kunden und Partnern in der Schweiz und im Ausland bekannt und beliebt war», wird er in der Mitteilung zitiert.

Nach Ansicht der Online-Bank gibt es für die Entscheidung der Finma «keine faktische Grundlage». Die Regulierungsbehörde stützt ihre Entscheidung auf einen Mangel an Eigenkapital. Diese Situation hätte die Flowb Holding Switzerland aber behoben, indem sie das erforderliche Geld «auf einem bei einer Schweizer Bank eröffneten Konsignationskonto» hinterlegt hätte.

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Durch diese Hinterlegung wäre die Eigenkapitalfrage vorläufig gelöst worden, bis die Finma eine von den Aktionären der Bank beschlossene Kapitalerhöhung akzeptiert hätte.

Flowbank wurde Ende 2020 mit dem Ziel gegründet, einer der führenden Akteure der Branche zu werden, beschäftigt 147 Mitarbeiter und hat nach Finma-Angaben 22'00 Kunden.

Die Finma kündigte am Donnerstag die Eröffnung eines Konkursverfahrens gegen die Flowbank an, da die Bank die Mindestkapitalanforderungen schwer verletzt hatte. Der Konkurs wurde am Freitag im Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht. Eine Woche zuvor hatte die Regulierungsbehörde festgestellt, dass die Genfer Bank nicht mehr über genügend eigene Liquidität verfügte, um ihre Geschäftstätigkeit auszuüben. Die Finma hatte zudem «ernsthafte Gründe» zu befürchten, dass die Bank überschuldet sein könnte.

Dieser Epilog steht am Ende der turbulenten Beziehung zwischen der Flowbank und der Regulierungsbehörde. Die Finma hatte im Oktober 2021 ein erstes Enforcementverfahren gegen Flowbank eröffnet und 2023 ein zweites, weil sie schwere Verletzungen des Aufsichtsrechts feststellte. Die Untersuchungen der Finanzmarktaufsicht hatten «schwere Unregelmässigkeiten» aufgedeckt und die Finma veranlasst, den Entzug der Banklizenz anzuordnen, eine Entscheidung, die vor Gericht angefochten wurde. Der Fall ist aufgrund einer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht noch immer anhängig. (awp-fr/hzb/ps)

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