Der französische Kassationsgerichtshof hat im UBS-Steuerfall sein Urteil verkündet und der Grossbank von Sergio Ermotti einen Teilsieg beschert: Das Gericht verweist den Fall in wichtigen Teilen an die zweite Instanz zurück.
Konkret muss das Appellationsgericht neu über die zu zahlende Busse und den Schadenersatz befinden, den die UBS an den französischen Staat zahlen soll. Die Beschlagnahmung der gezahlten Kaution von einer Milliarde Euro sei rechtswidrig, entschied das Kassationsgericht. Die Verurteilung wegen schwerer Geldwäsche sowie der unerlaubten Kundenanwerbung auf französischem Boden bestätigte das Gericht aber.