Inländische Gesetzgebungsvorhaben zur Bekämpfung der Geldwäscherei werden massgeblich von internationalen Standards mitgeprägt. Ein Abweichen von diesen Vorgaben kann gravierende Folgen für den Finanzplatz und die Schweiz haben.

Als einer der weltweit führenden Finanzplätze geniesst die Schweiz nicht nur Ansehen, sondern trägt auch eine besondere Verantwortung: Sie muss bestrebt sein, Geldwäscherei möglichst effektiv zu bekämpfen und internationalen Standards zu entsprechen. Mit der aktuellen Reform zur Stärkung der Geldwäschereibekämpfung steht die Schweiz vor einer entscheidenden Weichenstellung.

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Die Einführung eines eidgenössischen Transparenzregisters über die wirtschaftlichen Berechtigten von juristischen Personen und die Unterstellung von Beratern unter das Geldwäschereigesetz bilden dabei die zentralen Reformvorhaben, welche die Glaubwürdigkeit des Schweizer Finanzplatzes nachhaltig stärken werden. Diese Massnahmen sind nicht nur nationale Aufgaben, sondern auch entscheidend, um in der bevorstehenden Länderprüfung durch die Financial Action Task Force (FATF) zu überzeugen und die Reputation der Schweiz im internationalen Kontext zu wahren.

Mehr Transparenz als bewährtes Instrument

Derzeit diskutiert das Parlament über die konkrete Ausgestaltung eines Gesetzes zur Einführung eines Transparenzregisters, dessen grundsätzliche Implementierung jedoch als unumstritten gilt und somit zeitnah erwartet wird. Das vorgesehene Transparenzregister ist ein zentrales vom Bund geführtes Verzeichnis, das die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen erfasst.

Es soll aufzeigen, wer tatsächlich hinter Unternehmensstrukturen steht, um undurchsichtige Geflechte zu verhindern, die häufig zur Verschleierung illegaler Aktivitäten wie Geldwäscherei genutzt werden. Solche Register sind bereits in vielen Ländern etabliert.
Eine der grössten Herausforderungen im aktuellen Gesetzgebungsprozess ist die Frage, ob und wie Berater, sprich Anwälte, Notare und Treuhänder, unter das Geldwäschereigesetz fallen sollen. Diese Berufsgruppen, die häufig bei der Gestaltung von Geldströmen und Unternehmensstrukturen eine Schlüsselrolle spielen, unterliegen bislang nicht denselben Sorgfaltspflichten wie Banken. Beispielsweise können Berater komplexe Strukturen aufbauen, ohne die Herkunft der eingebrachten Gelder überprüfen zu müssen. Diese Lücke erhöht die Anfälligkeit des Schweizer Finanzplatzes für Missbrauch durch kriminelle Aktivitäten.

Internationale Dimension von entscheidender Bedeutung

Die FATF, eine von den G7 gegründete Organisation, prüft Länder regelmässig daraufhin, ob sie wirksame Massnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umsetzen, und gibt durch ihre Bewertungen den internationalen Standard für Transparenz und Integrität im Finanzsektor vor. Heute gehören der FATF vierzig Mitglieder an, darunter alle grossen Wirtschaftsnationen, was ihre globale Bedeutung untermauert. 

Die FATF hat in der Schweiz die fehlende Unterstellung der Berater unter das Geldwäschereigesetz mehrfach kritisiert. Entsprechend ist mit Blick auf die nächste Länderprüfung 2027/2028 der Schweiz wichtig, diese Lücke zu schliessen.

Denn die Bewertungen der FATF haben erhebliches Gewicht, da sie die internationale Reputation eines Landes und dessen Finanzplatzes massgeblich beeinflussen. Ein gutes FATF-Rating stärkt das Vertrauen von Investoren und Handelspartnern, während ein schlechtes Abschneiden zu Reputationsverlusten und wirtschaftlichen Nachteilen führen kann.

Die internationale Tragweite der Ratings wird durch die «grauen Listen» der FATF unterstrichen, die Länder mit unzureichenden Massnahmen zur Geldwäschereibekämpfung kennzeichnet. Für die Schweiz, die als internationaler Finanzplatz eine Schlüsselrolle einnimmt, wäre ein solcher Reputationsverlust katastrophal. 

Bei dieser Reform gewinnen alle

Die geplante Revision des Geldwäschereigesetzes und das neue Gesetz zur Einführung eines Transparenzregisters sind zentrale Schritte zur weiteren Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäscherei.

Durch die Erfassung der wirtschaftlichen berechtigten juristischen Personen im Transparenzregister wird ein wichtiger Beitrag zur Nachvollziehbarkeit von Eigentümerstrukturen geleistet. Gleichzeitig schliesst die Unterstellung von Beratern unter das Geldwäschereigesetz eine bedeutende Lücke, die bisher von Kriminellen gezielt ausgenutzt werden konnte.

Darüber hinaus sendet die Revision ein klares Signal an die internationale Gemeinschaft, dass die Schweiz ihre Verantwortung im Kampf gegen Geldwäscherei ernst nimmt. Dies ist entscheidend, um die Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes zu erhalten und Reputationsschäden zu vermeiden. Die Reformen sind somit nicht nur eine nationale Aufgabe, sondern auch ein Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.