Schon bald ist es ein Jahr her, seit die Credit Suisse von der UBS übernommen werden musste. Die Aufarbeitung läuft. Sie haben als Mitglied der Expertengruppe des Bundes am Bericht über den Reformbedarf mitgewirkt. Welches sind die Lehren aus der CS-Krise?

Sie hat Befürchtungen und Sorgen hinsichtlich dessen bestätigt, wie es wäre, wenn einmal eine global systemrelevante Bank abgewickelt werden sollte. Die CS-Krise hat gezeigt, welche Probleme in einer solchen Situation auftauchen können und vor welchen Risiken und Schwierigkeiten Behörden stehen. Zudem hat der Fall eine Reihe von Defiziten in der Bankenregulierung offenbart, sowohl in der Prävention von Bankenkrisen als auch davor, sodass einzelne Banken nicht in Schwierigkeiten geraten. Es besteht also viel Handlungsbedarf bei der Prävention wie beim Thema Abwicklung, wobei die Abwicklungsmöglichkeit auch präventiv wirkt. 

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Beginnen wir mit der Abwicklung, also dem Prozedere, nachdem eine Bank bereits in Schwierigkeiten geraten ist. Die nach der Finanzkrise ausgearbeitete Too-big-to-fail-Regulierung und die Abwicklungspläne hätten vorgesehen, dass in einem solchen Fall die Bank in den Konkurs geschickt oder saniert würde. Warum hat das nicht funktioniert?

Rein vom bestehenden Rechtsrahmen her wäre die Abwicklung machbar gewesen. Es gibt einen Rechtsrahmen, der international bei den Aufsichtsbehörden anerkannt ist. Und eine Behörde – in der Schweiz die Finanzmarktaufsicht (Finma) – kann eine Abwicklung in Gang setzen. Deutlich anders sieht es aus, wenn man sich die Konsequenzen einer Abwicklung anschaut.