Nach der Übernahme der Credit Suisse steht nun die UBS neben zwei weiteren Angeklagten vor Gericht. Die UBS versuchte vor kurzem, die Einstellung des Verfahrens gegen sie zu erreichen. Die Bank argumentierte, dass die Übernahme der Credit Suisse die gleichen Folgen haben sollte, wie der Tod einer natürlichen Person in einem Verfahren. Mit anderen Worten, das Verschwinden der Nummer zwei der Bank-Branche sollte die Strafverfolgung zum Erlöschen bringen.

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In einer Entscheidung von Mitte August 2024 wies die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts diese Sichtweise zurück. Sie betonte, dass der Fusionsvertrag nicht nur die Übernahme des verwalteten Kapitals, des Personals und der Geschäftsräume der Credit Suisse vorsehe, sondern auch deren Stellung in allen Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren.

Der Clan Banev

Die Credit Suisse wurde Ende Juni 2022 erstinstanzlich zu einer Geldstrafe von 2 Millionen Franken und zur Zahlung einer Ersatzforderung von 19 Millionen Franken verurteilt. Diese entspricht den Beträgen, die aufgrund ihrer Versäumnisse der Beschlagnahmung entgangen sind. Die Bank wurde der qualifizierten Geldwäscherei für schuldig befunden, weil sie Gelder des Clans von Evelin Banev angenommen hatte.

Die vier weiteren Angeklagten erhielten im erstinstanzlichen Verfahren bedingte beziehungsweise teilbedingte Strafen. Eine der Angeklagten, eine ehemalige Fondsmanagerin der Credit Suisse, ist inzwischen verstorben.

Die Bank und zwei der drei verbleibenden Angeklagten legten gegen das Urteil Berufung ein. Die Bundesanwaltschaft (BA) machte Anschlussberufung, die jedoch lediglich das Urteil in Bezug auf die Bank betrifft. Sie hatte vor der Strafkammer für die Bank die gesetzlich vorgesehene Höchststrafe von 5 Millionen Franken und eine Ersatzforderung von insgesamt 41 Millionen Franken gefordert.

Vertrauensmann

Unter den Angeklagten befindet sich auch ein Vertrauensmann von Banev, der mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten und einer Geldstrafe die härteste Strafe erhielt. 18 Monate soll er verbüssen. Er wurde der Beteiligung an einer kriminellen Organisation, der qualifizierten Geldwäscherei und der versuchten qualifizierten Geldwäscherei für schuldig befunden.

Die Credit Suisse wurde wegen mangelhafter Organisation des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Straftatbestand der qualifizierten Geldwäscherei verurteilt. Die Strafkammer stellte beim Geldinstitut Versäumnisse bei der Überwachung der Bankbeziehungen mit der bulgarischen Mafia und bei der Überwachung der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Zeitraum von Juli 2007 bis Dezember 2008 fest. Die früheren Taten wurden als verjährt betrachtet. (awp/hzb/ps)

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