Die Finma hat die international auf Kritik gestossene Abschreibung der eigenkapitalbezogenen AT1-Anleihen der Credit Suisse am Donnerstag begründet. Die vertraglichen Bedingungen für den Ausfall seien wegen der Ausfallgarantie des Bundes für die ausserordentlichen Liquiditätsdarlehen an die CS erfüllt, teilte die Schweizer Finanzmarktaufsicht am Donnerstag mit.
Die von der CS ausgegebenen AT1-Instrumente sähen vor, dass sie im Falle eines sogenannten «Trigger-Ereignisses» – insbesondere bei der Gewährung ausserordentlicher staatlicher Unterstützung – vollständig abgeschrieben werden könnten, heisst es in der Mitteilung. Die vom Bund am Sonntag in Kraft gesetzte Notverordnung habe die Finma dazu ermächtigt, gegenüber der Darlehensnehmerin und der Finanzgruppe die Abschreibung des zusätzlichen Kernkapitals anzuordnen.
Anwälte bereiten Klagen vor
Gestützt auf die vertragliche Grundlage sowie die Notverordnung habe die Finma die Credit Suisse angewiesen, die AT1-Anleihen abzuschreiben, heisst es weiter. Die CS müsse zudem die betroffenen Gläubigerinnen und Gläubiger darüber unverzüglich zu informieren. Sogenannte Tier-2- Anleihen würden dagegen nicht abgeschrieben, heisst es weiter.
In der Schweiz seien AT1-Instrumente so ausgestaltet, dass sie abgeschrieben oder in hartes Kernkapital gewandelt werden, bevor das Eigenkapital der betroffenen Bank komplett aufgebraucht oder abgeschrieben sei, so die Finma. Diese von Grossbanken öffentlich herausgegebenen Instrumente würden hauptsächlich von institutionellen Investoren gehalten.
Dass die Halter von AT1-Anleihen ihren Einsatz völlig verlieren, war vor allem im Ausland auf viel Kritik gestossen und hatte für Unruhe an den Finanzmärkten geführt. Anwälte bereiten in dieser Sache bereits Klagen vor.
AT1 steht für «Additional Tier One»-Kapital. Dieses ist dafür da, um im Krisenfall in Eigenkapital umgewandelt zu werden. Entsprechend erhöht sich durch die jetzige Abschreibung das Eigenkapital der CS beziehungsweise der neuen Gesamtbank um den entsprechenden Betrag.
(awp/mth)