Das zeigt ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, über das der «Bayerische Rundfunk» am Freitag berichtete. Demnach hat die Finanzaufsicht Bafin in den vergangenen Jahren mehrfach bei Banken abgefragt, welche Folgen die Beteiligung an Cum-Cum-Geschäften für die Geldhäuser haben könnten. Wissen wollten die Aufseher, in welcher Höhe Steuernachzahlungen drohen und ob Banken Rückstellungen gebildet haben.
Keine Insolvenzgefahr
Die Bafin erklärte am Freitag, dass an der Abfrage rund 1500 deutsche Banken und ausgewählte Wertpapierinstitute teilnahmen. Die Auswertung habe ergeben, «dass keine Insolvenzgefahr bei betroffenen Instituten besteht».
Hohe Rückstellungen
Umfrage der Finanzaufsicht zeigt grosse Beteiligung der Banken
In einer ersten Umfrage 2017 habe laut Bafin nur ein kleiner Teil der Banken angegeben, direkt an Cum-Cum-Deals beteiligt gewesen zu sein, heisst es im Schreiben. «Die möglichen finanziellen Belastungen seien auf etwa 610 Millionen Euro taxiert worden; es seien bereits Rückstellungen in Höhe von circa 273 Millionen Euro gebildet worden.»
In der zweiten Bafin-Umfrage von 2020 gaben die Banken dann deutlich grössere Werte an: Demnach lag die Höhe der möglichen finanziellen Belastungen bei 960 Millionen Euro, von denen etwa 530 Millionen Euro schon wieder an die Finanzbehörden zurücküberwiesen worden seien.
Nach einer dritten Umfrage beliefen sich die steuerlichen Belastungen aus Cum-Cum-Deals auf gut vier Milliarden Euro. Davon sind ca. 1,33 Milliarden Euro bereits ausgeglichen und Rückstellungen für mögliche Steuernachzahlungen in Höhe von ca. 0,74 Milliarden Euro gebildet worden.
Transaktionen um Dividendenstichtag
Bei Cum-Cum-Deals wurden von ausländischen Anlegern gehaltene Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Anteilseigner übertragen, etwa Banken. Diese konnten sich die Kapitalertragssteuer anrechnen bzw. erstatten lassen. Danach wurden die Aktien samt Dividende zurückgereicht und die gesparte Steuer geteilt. Anfang 2020 entschied das Finanzgericht Hessen, dass es sich bei Cum-Cum-Deals um missbräuchliche Steuergestaltungen handelt.
Verwandte Geschäfte mit Cum-Ex, aber grösserer Schaden Cum-Cum-Deals gelten als der grosse Bruder von Cum-Ex-Geschäften, mit denen Banken den Staat um geschätzt einen zweistelligen Milliardenbetrag prellten. Anders als bei Cum-Ex-Geschäften, bei denen es schon mehrere Urteile gab, etwa gegen den Steueranwalt Hanno Berger, steht die Aufarbeitung von Cum-Cum-Deals noch ganz am Anfang.
Zudem ist die Dimension grösser: Der Mannheimer Finanzwissenschaftler Christoph Spengel schätzt den Schaden durch Cum-Cum für den Fiskus zwischen 2000 und 2020 auf 28,5 Milliarden Euro. (awp/hzb/pg)