Die Ernüchterung ist gross. Jahrelang haben Expertinnen und Experten aus der ganzen Welt an einem Regelwerk gearbeitet, das verhindern soll, dass Staaten je wieder eine Bank in Schieflage retten müssen. Doch all die Standards für Kapitalanforderungen, all die schönen Notfallpläne und Gesetze, waren offenbar für die Katz. Die Credit Suisse konnte nicht saniert und abgewickelt werden. Ihr internationaler Teil sei zu verästelt, hiess es. Zu viele Rechtsräume sind betroffen, und vor allem hätte der Konkurs einer Grossbank in der aktuellen Phase eine globale Krise ausgelöst. Und so musste es wieder der Staat richten.

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Das Einzige, was sich durch die Regulierungsbemühungen seit der Finanzkrise geändert hat, ist, dass es einen sogenannten Bail-in einiger Gläubiger und Gläubigerinnen gab, indem nachrangige AT1-Bonds abgeschrieben wurden.