Diese 14 Parlamentarierinnen und Parlamentarier stehen in den kommenden Monaten unter verschärfter öffentlicher Beobachtung: die Mitglieder der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur CS-Rettung durch den Staat. Die Kommission hat am Donnerstag ihre Arbeit aufgenommen – und dabei und erste Pflöcke eingeschlagen.
«Hauptaufgabe der PUK wird es sein, die Rechtmässigkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirksamkeit der Geschäftsführung und der zuständigen Behörden und Organe im Kontext der CS-Krise zu untersuchen», teilte die PUK mit.
Sprich, im Zentrum der Arbeit steht das Handeln der staatlichen Stellen, allen voran der Aufsicht Finma. Bedeutet das, dass die Kommission nicht anschauen wird, was bei der Credit Suisse selbst schief gelaufen ist? «Die PUK hat von Gesetzes wegen die Aufgabe, die Oberaufsicht über die Bundesbehörden und ihre Organe auszuüben. Hingegen gehört die Beurteilung der Geschäftstätigkeit von privatrechtlichen Akteuren nicht in den Kompetenzbereich der PUK», sagt dazu PUK-Präsidentin Isabelle Chassot der «Handelszeitung».
Aber sie ergänzt: «Das heisst aber nicht, dass uns die Entwicklungen bei der CS selbst nicht interessieren würden», so die PUK-Präsidentin, «sie gehören zum relevanten Kontext zur Beurteilung der Geschäftsführung der Bundesbehörden.»
Vor dem Hintergrund ist die Entscheidung der PUK interessant, dass die Kommission nicht nur die Ereignisse vom vergangenen März untersuchen will. «Auch die relevanten Entwicklungen in den Vorjahren sind zu untersuchen», teilte die PUK nach ihrer Sitzung mit.
Wäre der Crash zu verhindern gewesen?
Das ist letztlich der Knackpunkt der gesamten Untersuchung: Wäre der Crash der Credit Suisse durch ein beherzteres Eingreifen der Aufsicht Finma unter Umständen noch zu verhindern gewesen? Oder waren die zahlreichen Managementfehler der CS-Oberen am Ende so fatal, dass die Behörden dagegen machtlos waren?
Letzt genannter Punkt ist das Hauptargument der Finma. Ihr Direktor Urban Angehrn hatte in einem Gastbeitrag der «NZZ» erklärt: «Verantwortlich für die Fehleinschätzungen der Credit Suisse, für den kolossalen Vertrauensverlust und für das Scheitern nach über 160 Jahren Geschäftstätigkeit sind die strategische und die operative Führung (der Bank, Anm. d. Red)». Und weiter: «Die Finanzmarktaufsicht kann und soll nicht anstelle von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung handeln.»
Die PUK will nun bis zur nächsten Herbstsession klären, welche inhaltlichen Schwerpunkte sie setzen und wen sie vorladen will. Die Vorladungen selbst dürften folglich dann im Oktober starten.
Wen die PUK anhören will, das will sie nicht öffentlich machen: «Wir werden keine Liste veröffentlichen, wen wir anhören werden. Jene, die vor der PUK aussagen sollen, unterliegen ebenfalls der Schweigepflicht», erklärte PUK-Präsidentin Chassot.
Die Untersuchung soll in 12 bis 15 Monaten abgeschlossen sein, viel Inhaltliches will die PUK in der Zwischenzeit nicht verraten. «Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wollen wir regelmässig informieren, zum Beispiel, ob wir den definierten Ablauf der Untersuchung einhalten werden», so Chassot. Der Abschlussbericht soll laut ihren Angaben auch «Empfehlungen an den Bundesrat» enthalten. Das könnte zum Beispiel die Frage umfassen, ob die Finma neue Kompetenzen braucht.
Die PUK ist das schärfste Kontrollinstrument, das dem Parlament zur Verfügung steht und das in der modernen Geschichte der Schweiz bislang erst vier mal zum Einsatz kam.