Sie hat beim Bundesstrafgericht eine entsprechende Anklage eingereicht. Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, beschuldigt sie den Mann, in fünf Fällen vertrauliche oder kurserhebliche Informationen zu laufenden oder geplanten Firmenübernahmen ausgenützt zu haben. Dies in den Jahren 2018 bis 2020. Dabei soll er einen unrechtmässigen Gewinn von rund 10,6 Millionen Schweizer Franken erzielt haben. 

Die vertraulichen Informationen soll er von einem langjährigen Bekannten erlangt haben, der bei einer Investmentbank tätig war. Er selbst war laut der Mitteilung zur tatrelevanten Zeit als Investor und Unternehmensberater tätig. Gemäss Anklageschrift hat der Beschuldigte die Käufe jeweils im Nachgang zu Kontakten mit seinem Bekannten getätigt. Mit dem Insiderwissen habe der Mann Aktien und/oder Optionen der Zielgesellschaften erworben, um damit vom zu erwartenden erheblichen Kursanstieg zu profitieren.

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In einem Fall kam es laut BA zu keinem Übernahmeangebot, wobei der Beschuldigte einen Verlust von ca. 1,6 Millionen Schweizer Franken erlitt. Die Bundesanwaltschaft eröffnete das Strafverfahren im Februar 2019 aufgrund einer Meldung der Meldestelle für Geldwäscherei. (awp/hzb/pg)