Er beabsichtigt, den Diskurs in den Kantonsrat zu tragen. Dem Kantonsparlament komme die Oberaufsicht über den Bankrat zu, dem Bankrat obliege die Oberleitung über die Schwyzer Kantonalbank (SZKB), erklärte die Regierung in ihrer Antwort auf eine Motion der Mitte-Fraktion am Freitag. Der Regierung selbst komme von Gesetzeswegen keine Kompetenz bezüglich der SZKB zu.

Die Motion der Mitte fordert, die Vergütung der fünfköpfigen Geschäftsleitung der SZKB künftig gesetzlich nach oben zu limitieren. Nachdem die Bank 2023 ein «Rekordergebnis» erzielte, habe diese die Vergütung von 2,56 Millionen Franken auf knapp 4 Millionen Franken erhöht, so die Partei. Dies sei «massiv übertrieben».

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Verstärkte Rechenschaft

Die Regierung hält in ihrer Antwort fest, dass einerseits mit der Funktion der Geschäftsleitung spezifische Fähigkeiten verbunden seien, die im Arbeitsmarkt begehrt und marktüblich zu honorieren seien. Andererseits sei die SZKB im Gegensatz zu einer privatrechtlichen Organisation der Bevölkerung eine verstärkte Rechenschaft schuldig. Sie empfiehlt, die Motion erheblich zu erklären.

Bereits an der April-Session warf die hohe Entschädigung für die Geschäftsleitungsmitglieder Diskussionen auf. Kritisch zeigten sich die Mitte, SVP und SP, dagegen eher zurückhaltend die FDP und die GLP. 2023 sei punkto Vergütungsregelung ein Übergangsjahr gewesen, so der Tenor. Für 2024 werde die Entschädigung der Kantonalbank-Spitze wieder kleiner ausfallen als 2023. Dies bestätigte auch Stefan Pfyl, Vizepräsident des SZKB-Bankrats. (awp/hzb/pg) 

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