Stefan Wolf hat beim Landgericht Liechtenstein Zivilklagen gegen die Sigma Kreditbank AG und die Sigma Bank AG eingereicht. Er wehre sich damit nicht nur gegen die fristlose Kündigung im Sommer 2020, sondern insbesondere gegen den Versuch, ihn um seine Beteiligung an der Bank zu bringen, kündigt eine Kommunikationsagentur im Auftrag von Wolf an.
Verfahren eingestellt
Nach dessen Ansicht geschah dies «mit Hilfe einer raffiniert konstruierten Strafanzeige», deren Verfolgung die Liechtensteiner Justiz und Behörden über zwei Jahre beschäftigte und schliesslich 2023 gegenstandslos eingestellt wurde.
Eine Zivilklage Wolfs richtet sich gegen die Sigma Kreditbank AG. Gegenstand der Klage ist das Nichteinhalten einer vom Verwaltungsrat abgesegneten Vereinbarung, wonach sich Wolf nach der Übernahme der Bank von der Volksbank Vorarlberg durch den österreichischen Milliardär Martin Schlaff mit 7% an der Gesellschaft beteiligen durfte.
Angebliche Compliance-Mängel
Im Juli 2020 informierte die Bank, dass der neue Eigentümer nach der vollzogenen Übernahme einen «Compliance Review» durchgeführt habe. Im Rahmen dieser Prüfung seien Compliance-Mängel aufgedeckt worden. Gleichzeitig verkündete die Bank: «Unter anderem musste der langjährige, noch von der Volksbank Vorarlberg eingesetzte Vorsitzende der Geschäftsleitung, Stefan Wolf, fristlos entlassen werden». Weitere Führungskräfte wurden freigestellt.
Wolf wehrt sich nun beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz gegen die fristlose Kündigung und gegen den Nichtvollzug der Beteiligung. Dringt er mit seinen Klagen durch, ist er Aktionär der Sigma Bank AG; und zwar rückwirkend ab 2019.
Wolf konnte seine Ansprüche bisher nicht geltend machen, da die Sigma Bank im Sommer 2020 gleichzeitig eine Strafanzeige gegen ihn und weitere Betroffene in seinem beruflichen Umfeld eingereicht hatte. Alle Vorwürfe lösten sich aber in Luft auf und alle Verfahren wurden bis 2023 vollumfänglich eingestellt. Nun will Wolf um sein Recht kämpfen und kündigt darüber hinaus eine umfassende Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der «Verleumdungskampagne» an. (pd/hzb/pg)