Der Fall ist wegen der Aufregung um die CS-Übernahme schon fast in Vergessenheit geraten, doch an diesem Mittwoch rückt er wieder in den Fokus: der Steuerstreit der UBS in Frankreich. Der französische Kassationsgerichtshof (Cours de cassation) beginnt seine Anhörung in dem Fall. Der Gerichtshof ist bereits die dritte Instanz, die sich mit dem milliardenschweren Steuerstreit auseinandersetzt. Wann er sein Urteil in der Sache fällt, ist nicht klar. Es dürfte mehrere Wochen oder Monate dauern.
Zur Erinnerung: Im Februar 2019 hatte das Tribunal de Grande Instance in erster Instanz die UBS verurteilt wegen illegaler Anwerbung von Kunden auf französischem Boden sowie wegen qualifizierter Geldwäscherei von Mitteln, die aus Steuerbetrug stammen. Es geht um die Zeit zwischen 2004 und 2011. Die UBS habe, so das Urteil, ein wahres «System der Geldwäscherei» aufgezogen. Wegen der besonderen Schwere der Tat verhängte das Gericht eine Rekordbusse von 3,7 Milliarden Euro, ferner soll die Grossbank dem französischen Staat einen Schadenersatz von 800 Millionen Euro zahlen.