Es hat damit eine Beschwerde von zwei 1MDB-Töchtern gutgeheissen, die als Privatklägerinnen am Verfahren beteiligt sind.

Mit Strafbefehl vom Januar verurteilte die Bundesanwaltschaft (BA) die Bank BSI zu einer Busse von 4,5 Millionen Franken. Sie kam zum Schluss, dass das Geldinstitut nicht ausreichend Massnahmen ergriffen habe, um die begangene qualifizierte Geldwäscherei zu verhindern.

Während die Bank den Strafbefehl akzeptierte, legten zwei Tochtergesellschaften des geschädigten malaysischen Staatsfonds 1MDB Beschwerde dagegen ein. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss der Strafkammer des Bundesstrafgerichts hervor.

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Mangelhafte Begründung

Die Kammer hat den Strafbefehl aufgehoben und den Fall an die BA zurückgewiesen. Das Gericht begründet seinen Entscheid damit, dass im Strafbefehl wesentliche Elemente fehlen. So ist nicht aufgeführt, aufgrund welcher Geldwäscherei-Handlungen die Bank verurteilt wurde und worauf der Schuldspruch wegen Organisationsmangel gründet.

Ausserdem hat die BA es unterlassen, die beschlagnahmten Finanzmittel zu erwähnen. Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht zog 2020 70 Millionen Franken als sogenannte Gewinnabschöpfung ein. (sda/hzb/pg)

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