Erbschaften spielen für Banken eine wichtige Rolle, da sie oft hohe Vermögenswerte umfassen. Ausserdem bieten Banken spezielle Dienstleistungen wie Nachlassverwaltung oder Finanzierungslösungen für Erben an, um Vermögen effizient zu verwalten oder steuerliche Herausforderungen zu bewältigen. Jedoch planen nur wenige Personen ihre Erbschaft konkret und frühzeitig, wie eine Umfrage von Raiffeisen Schweiz zeigt.

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«Die Meisten setzen sich erst dann mit dem Erben auseinander, wenn sie selbst damit konfrontiert sind», heisst es in der Studie. Eine Erbschaft erhielten die meisten Nachkommen in der Regel erst mit über 50 Jahren. Ein Erbe sei somit meist ein später Geldsegen, was auch dazu führe, dass bereits gut ein Drittel die übernächste Generation, sprich die Enkelkinder, als Begünstigte wähle.

Generell seien die meisten aber eher spät dran mit der Erbschaftsplanung. Gemäss der Raiffeisen-Befragung haben nur 46 Prozent der 51- bis 79-Jährigen ihren Nachlass bereits geregelt.

Erbvorbezug bleibt Wunschtraum

Dabei würden sich viele der Befragten eine vorzeitige Regelung wünschen. So gaben mehr als ein Drittel der 18- bis 30-Jährigen an, dass sie sogar einen Erbvorbezug favorisieren würden. Nutzen würden sie den Erbvorbezug in der Hälfte der Fälle für Immobilien.

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Quelle: ZVG

Mit dem Erbe den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses zu ermöglichen, entspricht laut der Umfrage auch den Wünschen der Erblasser. Allerdings wollen lediglich 17 Prozent der Befragten ihren Nachkommen einen Erbvorbezug gewähren. Vielmehr wollen die meisten ihr Vermögen erst nach dem Tod weitergeben.

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Quelle: ZVG

Wissenslücken bergen Risiken

Die Befragung zeigt auch, dass mit zunehmendem Alter das Wissen über das Thema Erbschaft steigt. So weiss beispielsweise die grosse Mehrheit der über 50-Jährigen, dass es bei der Erbschaftssteuer kantonale Unterschiede gibt und die Steuer sowohl vom Verwandtschaftsgrad als auch von der Höhe des vererbten Vermögens abhängt. Grosse Wissenslücken gibt es beim Konkubinat. Nur knapp die Hälfte (47%) der Personen über 50 Jahren weiss, dass Konkubinatspartnerinnen und -partner in vielen Kantonen dem höchsten Erbschaftssteuersatz unterliegen. Bei der jüngsten Alterskategorie der 18- bis 30-Jährigen ist dies lediglich einem Drittel bekannt. Auch wissen 35 Prozent der 18- bis 30-Jährigen und ein Viertel der 31- bis 50-Jährigen nicht, dass sich Konkubinatspaare im Testament oder Erbvertrag gegenseitig begünstigen müssen, um überhaupt erbberechtigt zu sein. 

Für diese von Raiffeisen Schweiz und der ZHAW School of Management and Law durchgeführte Umfrage wurden den Angaben nach 1151 Personen befragt. (awp/hzb/pg)

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