Das US-Arbeitsministerium gewährte der Schweizer Grossbank die notwendige Ausnahmegenehmigung, wie aus einem Dokument der Behörde hervorgeht. Das Ministerium erklärte, die UBS könne sich nun bis Juni 2029 auf ihren Status als qualifizierter professioneller Vermögensverwalter in den USA stützen. Zuvor hatte ein Fehler in den Unterlagen das Geschäft mit verwalteten Vermögen in Höhe von elf Milliarden Dollar in Frage gestellt.
Die Befreiung gilt rückwirkend ab Juni 2023, als die Bank den in Schieflage geratenen Rivalen Credit Suisse übernahm. Die UBS benötigt die Ausnahmeregelung, um US-Rentner bedienen zu können, weil sie in Frankreich unter anderem wegen eines Steuerfalls verurteilt wurde. (Reuters/hzb/pg)