Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat neben dem UBS-Vertreter zwei Angeklagte befragt. Beide wollen nichts von den Aktivitäten des Mafia-Clans gewusst haben.

Der UBS-Vertreter wiederholte bei seiner Befragung die bereits zum Prozessauftakt am Montag gemachten Aussagen der UBS-Anwälte: Die Bank sei mit der Übertragung der Verantwortung der Credit Suisse auf sie nicht einverstanden. «Die UBS hat mit dieser Angelegenheit nichts zu tun.»

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Der Anwalt fügte hinzu, dass er nicht in der Lage sei, etwas zu diesem Fall zu sagen. «Die Sache ist 17 Jahre alt und betrifft eine andere Bank und andere Führungsgremien.» Er stellte klar, dass er nie für die Credit Suisse gearbeitet habe.

Vertrauensmann des Clans

Das Berufungskammer befragte am Mittwoch den 51-jährigen Bulgaren, der beschuldigt wird, sich um die Geldanlagen des Clan-Chefs Evelin Banev gekümmert zu haben. Er galt als Vertrauter des Mafia-Bosses und wurde im Juni 2022 wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, qualifizierter Geldwäscherei und versuchter qualifizierter Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, davon 18 Monaten unbedingt, und einer Geldstrafe verurteilt.

Der Mann gab an, keinen Kontakt mehr zu Banev mehr zu haben. Weil er in Bulgarien in derselben Stadt wohne, sei er zufällig Mitgliedern aus dessen Umfeld begegnet, aber nicht dem Boss selbst. Heute lebe er vom Export von Autos und Teilen in sein Heimatland.

Der Angeklagte sagte, eine rein geschäftliche Beziehung zu Banev gepflegt zu haben. Trotz der Morde innerhalb der Organisation habe er sich nie bedroht gefühlt.

Früherer Banker

Nach dem Bulgaren befragte das Gericht einen ehemaligen Mitarbeiter der Bank Julius Bär. Der Walliser verliess das Geldinstitut, um sich in den Dienst der Bulgaren zu stellen. Er wurde in erster Instanz wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation und qualifizierter Geldwäscherei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und einer Geldstrafe verurteilt.

Der 63-Jährige erklärte, wie seine Beziehung zu den Bulgaren bei Julius Bär begann und wie er 2007 ein Jobangebot von ihnen erhielt, um eine Holdinggesellschaft aufzubauen. Dafür erhielt er eine Entschädigung von 60'000 Euro in kleinen Scheinen. Damals habe seine Internetrecherche über Banev nichts Negatives ergeben, sagte er.

Nach eigenen Angaben wurde dem Walliser erst klar, mit wem er es zu tun hatte, als er von der Bundespolizei befragt wurde. Seine Begegnungen mit Banev seien ihm nicht verdächtig vorgekommen.

Familienbesuch in Bulgarien

Er habe Banev mit seiner Frau und seinen Kindern in Bulgarien besucht, fuhr er fort. Dies hätte er nicht getan, wenn er gewusst hätte, mit wem er es zu tun hatte. «Für mich waren sie Freunde, sie haben mein Vertrauen missbraucht.»

Der ehemalige Bankangestellte äusserte sein Erstaunen über die Passivität von Julius Bär angesichts der Ankunft der bulgarischen Gelder. Die UBS sei nicht reaktiver geworden, als die Bulgaren 50'000 Euro auf sein Privatkonto überwiesen hätten.

Einen Antrag der UBS auf Sistierung der Verhandlung beziehungsweise Einstellung des Verfahrens gegen die Bank wies die Berufungskammer ab. Eine Beschwerde gegen die von der Kammer bereits einmal abgelehnte Einstellung ist derzeit vor dem Bundesgericht hängig.

Der Prozess dauert bis voraussichtlich am 10. Oktober und wird mit den Plädoyers der Parteien fortgesetzt. (awp/hzb/ps)

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